Mortler/Connemann/Bleser: Landwirtschaft braucht Planungssicherheit beim Einsatz ausländischer Erntehelfer
Berlin (ots)
Anlässlich der Diskussion im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages zur Problematik des Sozialversicherungspflicht von Saisonarbeitskräften aus östlichen EU-Mitgliedstaaten erklären die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marlene Mortler MdB, und die zuständigen Berichterstatter, Gitta Connemann MdB und Peter Bleser MdB:
Mit der EU-Osterweiterung hat sich bei der Beschäftigung ausländischer Erntehelfer eine neue Gesetzeslage ergeben, die Landwirte, Winzer, Obst- und Gartenbauern vor große Probleme stellt. Hier ist die Bundesregierung gefordert und muss umgehend handeln.
Hintergrund der Eilbedürftigkeit ist eine europäische Verordnung, nach der bei der Sozialversicherung das Wohnsitzrecht der Erntehelfer zu beachten ist. Dies bedeutet, dass in der Regel Sozialversicherungsbeiträge nach der Rechtslage des Heimatlandes des Helfers zu zahlen sind. Die Arbeitgeber müssen somit bei der Sozialversicherung auch polnisches, tschechisches oder ungarisches Recht beachten - eine weitere bürokratische Hürde, die unter Umständen Beiträge bis zu einer Höhe von 47,8 % des Entgelts zur Folge haben kann. Mit dieser Regelung werden viele Tausend feste Arbeitsplätze im ländlichen Raum in Gefahr gebracht.
Landwirte, Winzer und Gartenbauern benötigen umgehend Planungssicherheit und Gewissheit, dass keine horrenden Nachzahlungen ins Haus stehen und zumindest für 2005 eine Ausnahmeregelung getroffen wird.
Natürlich haben in Deutschland wohnhafte Arbeitskräfte unabhängig von dieser Problematik und im Hinblick auf den steigenden Bedarf in den Erntezeiten nach wie vor ein Vorrecht auf diese Arbeitsplätze. Solange aber diese Arbeitsplätze mit bevorrechtigten Inländern nicht besetzt werden können, muss es auch die Möglichkeit geben, ausländische Erntehelfer einzusetzen.
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