Widmann-Mauz/Butalikakis: Präventionsgesetz ist und bleibt unzulänglich
Berlin (ots)
Anlässlich der 2./3. Lesung des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, und die zuständige Berichterstatterin Verena Butalikakis MdB:
Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Prävention ist eine zukunftsweisende Idee, die von Rot-Grün miserabel umgesetzt worden ist. Trotz der vernichtenden Kritik in der Fachwelt hat Rot-Grün keine substantiellen, die Kritik aufgreifenden Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen. Daher bleiben die Bedenken bestehen. Das Präventionsgesetz ist und bleibt unzulänglich. Selbst in den Reihen von Rot-Grün gibt es Kritiker, die rein aus Opportunität schweigen, aber nicht aus Überzeugung. So sehen sich Abgeordnete der Koalitionsfraktionen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages gezwungen, in einer persönlichen Erklärung ihre Kritik deutlich zu machen, und politisch Verantwortliche im Ministerium schweigen lieber zu dem Gesetz, als dass sie deutlich sagen, was sie davon halten.
Die von Rot-Grün zur Entkräftung der verfassungsrechtlichen Bedenken neu vorgelegten Rechtsgutachten des BMI und des BMJ zeugen eher von Wohlwollen und berücksichtigen nicht alle Aspekte, insbesondere nicht, dass die Zweckbindung der Beiträge nicht nur einen zweckfremden Einsatz der Beitragsmittel verbietet, sondern auch eine Mitentscheidung der öffentlichen Hand über Beitragsmittel. Daher bestehen nach wie vor erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.
Im Übrigen besteht sowohl auf Bundes- wie auf Länderebene die Gefahr, dass der Staat sich auf Kosten der Beitragszahler von seinen Aufgaben entlastet. Wenn Prävention wie im Gesetzentwurf angegeben eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dann ist damit nicht vereinbar, dass die Finanzierung hauptsächlich über eine Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung und der anderen Sozialversicherungsträger erfolgt.
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