Krings/Kampeter: Raubkopien effektiv bekämpfen
Berlin (ots)
Anlässlich der Sitzung des Gesprächskreises Geistiges Eigentum im digitalen Zeitalter zum Thema Schutz geistigen Eigentums in der deutschen Filmwirtschaft erklären die zuständigen Koordinatoren der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Kampeter MdB und Dr. Günter Krings MdB:
Der Gesetzgeber darf nicht den Eindruck vermitteln, dass Raubkopien in unserem Rechtssystem nicht geächtet werden und dem Rechteinhaber die Mittel verweigern, die er braucht, um sich gegen derartige Rechtsverletzungen effektiv zu schützen. Diese Forderung stand im Fokus der Sitzung des Gesprächskreises Geistiges Eigentum im digitalen Zeitalter, der sich mit dem Thema Schutz des geistigen Eigentums in der Filmwirtschaft beschäftigte.
Anlass zur Besorgnis gibt das Vorhaben der Bundesregierung, im so genannten Zweiten Korb zur Novellierung des Urheberrechts eine Bagatellklausel einzuführen, wonach eine Strafbarkeit entfällt, wenn eine Person in geringer Zahl und ausschließlich zum privaten Gebrauch Werke rechtswidrig vervielfältigt. Gegenüber der ersten Fassung des Referentenentwurfs hat die Bagatellklausel inzwischen sogar eine Ausweitung erfahren, da nun auch die rechtswidrige Vervielfältigung zum privaten Gebrauch zulässig sein soll, wenn sie für eine andere Person vorgesehen ist.
Trotz wiederholter Forderungen der Union lehnt es die Bundesregierung ab, einen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen Internet-Service-Provider ins Urheberrechtsgesetz aufzunehmen. Dabei ist eine gesetzliche Grundlage für den Auskunftsanspruch unbedingt notwendig, damit die Internet-Provider Rechtssicherheit erhalten, wenn sie Daten von Kunden an Film- oder Musikfirmen weitergeben. Die Gerichte kommen über die Zulässigkeit eines Auskunftsanspruchs zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die rechtliche Zulässigkeit eines Auskunftsanspruchs darf aber nicht davon abhängig gemacht werden, in welchem Landgerichtsbezirk das Unternehmen seinen Sitz hat. Der Auskunftsanspruch ist unerlässlich, um den Rechteinhaber in die Lage zu versetzen, direkt gegen den Rechtsverletzer vorzugehen. Er bildet die Grundlage zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung von Raubkopien sowie für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Nach der jetzigen Rechtslage hat der Rechteinhaber gar keine andere Wahl, als zunächst ein Strafverfahren anzustrengen, um an den Namen des Rechtsverletzers heranzukommen.
Durch die Bagatellklausel fördert die Regierung eher das Unrechtsbewusstsein, statt das Rechtsbewusstsein zu stärken. Damit unterminiert die Bundesregierung auch die erfolgreiche Kampagne der Filmindustrie Raubkopierer sind Verbrecher. Dass Aufklärungsarbeit weiterhin notwendig ist, belegen eindrucksvoll die Zahlen. Die deutsche Filmbranche beziffert ihren Schaden für 2004 auf 1 Mrd. Euro. Etwa 68 Millionen illegal gebrannte Filme wurden im letzten Jahr verzeichnet, knapp 20 Millionen mehr als noch ein Jahr zuvor.
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