Gröhe/Haibach: Reform der VN-Menschenrechtskommission jetzt anpacken!
Berlin (ots)
Zum Abschluss der 61. Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen erklären der Sprecher für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB, und der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Holger Haibach MdB:
Die diesjährige Menschenrechtskommission lieferte wieder einmal den Beweis, dass eine Reform der VN-Menschenrechtsgremien dringend erforderlich ist. Sogar die VN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour, sprach die Hoffnung aus, dass diese Sitzung "die letzte in dieser Form" war.
Wieder einmal wurde die Situation in etlichen Staaten, in denen Menschenrechte massiv und systematisch verletzt werden, entweder nicht behandelt oder eine entsprechende Länderresolution wurde abgelehnt. Weder die desolate Menschenrechtslage in der VR China noch in der Russischen Föderation, hier vor allem in Tschetschenien, war Gegenstand der Debatten. Ebenso wenig wurden die Menschenrechtsverletzungen im Iran, in Simbabwe und Turkmenistan angeprangert. Eine Resolution zur katastrophalen Situation in dem von Bürgerkrieg zerrissenen Sudan und den Gräueltaten der regierungstreuen Milizen in der westsudanesischen Provinz Darfur kam erst nach tagelangem Tauziehen zustande. Dass die Menschenrechtsverletzungen in Kuba, Nordkorea und Birma/Myanmar verurteilt wurden, ist zwar zu begrüßen. Doch sind diese Entschließungen als Ergebnis der Jahrestagung des höchsten internationalen Menschenrechtsgremiums zu wenig.
Ziel einer Reform muss sein, dem Legitimitätsdefizit der VN- Menschenrechtspolitik entgegenzuwirken, das Menschenrechtsschutzniveau wieder nachhaltig zu stärken und dessen weiterer Verringerung entgegenzuwirken. Die CDU/CSU-Fraktion hat hierzu Vorschläge unterbreitet. Wir unterstützen den Vorschlag von VN-Generalsekretär Kofi Annan, die Menschenrechtskommission zu einem ständig tagenden Menschenrechtsrat aufzuwerten. Seine Mitglieder sollen von der VN-Generalversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt werden und müssen sich "zur Einhaltung der höchsten Normen auf dem Gebiet der Menschenrechte" verpflichten. Die Mitgliedschaft in diesem Menschenrechtsrat muss daher auch an Bedingungen geknüpft werden, wie z.B. die Ratifikation mindestens einer der beiden grundlegenden Menschenrechtspakte den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Nur so kann verhindert werden, dass sich Menschenschinder-Allianzen gegenseitig von schwersten Menschenrechtsverletzungen frei sprechen. Auch die Position der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte muss gestärkt werden, indem sie an den Beratungen des VN-Sicherheitsrats beteiligt wird, beispielsweise vor Entscheidungen über Friedenseinsätze angehört wird.
Damit die 62. Tagung nicht ebenso beschämende und dürftige Ergebnisse hervorbringt, muss nun zielstrebig und zügig an einer effizienten Struktur gearbeitet werden. Die Bundesregierung muss hier eine aktive und klare Position beziehen. Viel war bislang nicht von ihr zu hören. Es ist dringend notwendig, dass das Thema Menschenrechte wieder zu einem Markenzeichen deutscher Außenpolitik wird.
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