Krings: Regierung tritt bei Urheberrecht auf der Stelle
Berlin (ots)
Zum Welttag des geistigen Eigentums erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Geistiges Eigentum im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:
Die World Intellectual Property Organization (WIPO) hat den 26. April zum Welttag des geistigen Eigentums erklärt. Die Ausrufung dieses Tages soll dazu dienen, den Wert des geistigen Eigentums der Öffentlichkeit stärker bewusst zu machen.
Die Wertstellung des geistigen Eigentums für die rot-grüne Bundesregierung wird sich in diesem Jahr besonders am zweiten Korb für eine Novellierung des Urheberrechts zeigen.
Obwohl die Verabschiedung des Zweiten Korbes bereits für Anfang dieses Jahres angekündigt wurde, hat sich das Bundeskabinett bis zum heutigen Tag nicht mit dem Thema beschäftigt. Vielmehr deutet sich an, dass die Kabinettsvorlage noch einmal zusätzliche Regelungen zu Lasten des Urhebers enthält, die ursprünglich nicht vorgesehen waren. So sollen beispielsweise Bibliotheken Bücher an mehreren Leseplätzen gleichzeitig elektronisch zur Verfügung stellen dürfen, obwohl zunächst nur ein elektronischer Leseplatz pro Buch vorgesehen war. Dies dürfte die Einkaufspolitik der Bibliotheken nicht unwesentlich beeinträchtigen.
Die Bundesregierung weigert sich zudem, einen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen Internet-Provider in das Urheberrechtsgesetz aufzunehmen, um damit Personen aufzuspüren zu können, die sein Urheberrecht im Internet verletzen. Ohne diesen Anspruch bleibt dem Rechteinhaber aber nichts andere übrig als über die Strafverfolgungsbehörde zu gehen, um an den Namen des Rechtsverletzers zu gelangen. Ein alleiniges zivilrechtliches Vorgehen, um seinen materiellen Schaden ersetzt zu bekommen, bleibt ihm somit verwehrt. Zudem ist die Rechtssprechung höchst uneinheitlich in der Frage, ob sich bereits aus bestehendem Recht ein Auskunftsanspruch ableiten lässt. Eine gesetzliche Grundlage ist notwendig, um Rechtssicherheit zu schaffen, wobei den Internet- Providern hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen.
Der diesjährige Tag des geistigen Eigentums steht unter dem Motto Kreativität herausfordern. Dies sollte auch die Bundesregierung für die anstehende Novellierung des Urheberrechts verinnerlichen.
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