Mortler: Die Ausgleichszulage zur Kompensation wirtschaftlicher Standortnachteile muss in vollem Umfang erhalten bleiben
Berlin (ots)
Zu den heutigen Beratungen des EU-Agrarministerrates in Luxemburg über den Kommissionsvorschlag zur ländlichen Entwicklung erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marlene Mortler MdB:
Die Ausgleichszulage hat sich als eines der wichtigsten Instrumente der Politik für den ländlichen Raum bewährt. Bei der künftigen Ausrichtung dieser Förderpolitik darf deshalb diesem Förderinstrument nicht die räumliche Grundlage entzogen werden, wie dies die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag zur Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete beabsichtigt.
Bei Verwirklichung der EU-Vorstellungen würde in Deutschland rd. 93 % der bisherigen Gebietskulisse wegfallen, die jetzt noch mit rd. 9 Mio. Hektar fast die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausmacht. Demzufolge würde die Mehrzahl der rd. 150 000 landwirtschaftlichen Betriebe die jährliche Ausgleichszulage von durchschnittlich rd. 2200 Euro verlieren. Eine flächendeckende Landbewirtschaftung wäre dann nicht mehr aufrechtzuerhalten mit all den schlimmen Folgen wie Verödung der Kulturlandschaft und Arbeitsplatzverlust im ländlichen Raum.
Die Kriterien der EU-Kommission zur Gebietsabgrenzung sind ungeeignet. Sie berücksichtigen nur unzureichend die jeweilige Bodenproduktivität und die klimatischen Bedingungen im Gegensatz zur bisher gebräuchlichen Landwirtschaftlichen Vergleichszahl, womit die durchschnittliche Bodenqualität der Betriebe objektiv beschrieben wird.
Bundesministerin Künast darf bei den anstehenden Beschlüssen des EU- Agrarrates zur ländlichen Entwicklung nicht denselben Fehler begehen wie bei der EU-Agrarreform 2003, nämlich EU-Kommissions-Vorschläge einfach laufen zu lassen oder gar noch zu verschlechtern. Statt rot- grüner Lippenbekenntnisse zur nachhaltigen Landbewirtschaftung ist ein massiver politischer Einsatz der Bundesregierung in allen EU- Gremien erforderlich, um die förderfähige Gebietskulisse im bisherigen Umfang für die Ausgleichszulage zu erhalten.
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