Koschyk: Keine Aufweichung des Staatskirchenrechts für Muslime
Berlin (ots)
Zu erneuten Forderungen der Migrationsbeauftragten der Bundesregierung, Marie-Luise Beck, nach Änderung des Staatskirchenrechts zugunsten des Islam plant, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Rot-Grün will die Aushöhlung des Christlichen Wertebestandes in unserem Recht und in unserer Gesellschaft. Dies lehnt die Union entschieden ab. Es ist ein Irrweg, die Integrationsprobleme durch weitere rechtliche Privilegierungen des Islam lösen oder die Bewältigung von Integrationskonflikten (Schächten, Kopftuch) allein der Justiz überantworten zu wollen. Hier sind in erster Linie politische Entscheidungen gefragt.
Das von der Migrationsbeauftragten Beck aktuell erneuerte Verlangen nach Rechtsänderungen des Staatskirchenrechts zugunsten des Islam, bei denen sie auch Bundesinnenminister Schily an ihrer Seite hat, zeigt, dass es Rot-Grün auch im Bereich der Religion mit der Umgestaltung unserer christlichen Gesellschaft zugunsten einer Multireligiösität um jeden Preis ernst ist. Mit wahrer und von innerer Überzeugung getragener Toleranz und Akzeptanz anderer Religionen, die die Haltung der Union in diesen Fragen kennzeichnen, hat das Verhalten dieser namhaften Regierungsvertreter nichts mehr zu tun.
Die Union lehnt die Aushöhlung des Staatskirchenrechts entschieden ab. Die Herabsetzung der Zugangsvoraussetzungen zur staatskirchenrechtlichen Anerkennung ist ein Irrweg und wird die Integrationsprobleme mit muslimischen Zuwanderern nicht lösen. Mit der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Fülle z.T. sehr bedeutender rechtlicher Vorteile verbunden. Zu nennen sind z. B. das Besteuerungsrecht mit Hilfe staatlicher Finanzämter (Art. 137 Abs. 6 WRV), umfangreiche Steuerprivilegien, der erweiterte Schutz eigener Betätigung (Zeugnisverweigerungsrechte, besondere staatliche Rücksichtnahmepflichten z. B. bei Errichtung und Betrieb kultischer und anderer religiösen Zwecken dienender Einrichtungen), Teilhaberechte im öffentlichen Leben (Rundfunkrecht, Jugendfürsorge), Dienstherrenfähigkeit und Disziplinargewalt sowie das Parochialrecht (Inanspruchnahme zuziehender Angehöriger der Religionsgemeinschaft als Mitglied).
Es ist unverständlich, dass Regierungsvertreter jede sich bietende Gelegenheit zum Anlass nehmen, weitere Privilegierungen des Islam und der Muslime in Deutschland einzufordern. Es ist ein grundlegender, bereits dem KonzeptPapier der Migrationsbeauftragten vom 24. November 2004 20 Handlungsvorschläge Islamismus bekämpfen Islam einbürgern zugrunde liegender Irrtum, auf diese Weise könne die Verfassungstreue von muslimischen Zuwanderern erworben werden. Ebenso unzutreffend ist die Annahme, das Problem Islamismus lasse sich durch eine rechtliche Gleichstellung des Islam mit den christlichen Kirchen und der israelitischen Kultusgemeinde lösen. Der Bundeskanzler sollte klarstellen, ob die Bundesregierung diese Forderungen mit trägt und wenn nicht, dann sollte er Frau Becks Forderungen und Vorschläge eindeutig zurückweisen.
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