Faltlhauser/Meister: Union wird Übergang von Produktivvermögen erbschaftssteuerlich erleichtern
Berlin (ots)
Freistaat Bayern und CDU/CSU-Bundestagsfraktion bringen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Entlastung mittelständischer Unternehmen bei der Erbschaftssteuer und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Mittelstand ein / Finanzminister Faltlhauser und CDU/CSU-Fraktionsvize Meister fordern die Bundesregierung zur vollständigen Übernahme des Unions- Gesetzentwurfs einschließlich Gegenfinanzierung auf / Faltlhauser und Meister: Unions-Initiative bringt wirksame Anreize zum Erhalt hunderttausender Arbeitsplätze im Mittelstand:
Der Freistaat Bayern und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden einen abgestimmten gemeinsamen Gesetzentwurf zur Entlastung mittelständischer Unternehmen bei der Erbschaftssteuer gleichzeitig in Bundestag und Bundesrat einbringen. Das bayerische Kabinett hat heute einen entsprechenden und mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgestimmten Gesetzentwurf einschließlich vollständiger Gegenfinanzierung beschlossen. Finanzminister Kurt Faltlhauser und CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Meister forderten die Bundesregierung auf, die Unions-Initiative vollständig einschließlich der Gegenfinanzierung zu übernehmen. Faltlhauser und Meister unterstrichen, dass mit der Unions-Initiative der Mittelstand in Deutschland gestärkt und hunderttausende Arbeitsplätze im Mittelstand gesichert werden können. Faltlhauser und Meister: Mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf der Union schaffen wir wirksame Anreize, bei dem anstehenden Generationswechsel im Mittelstand die Betriebe fortzuführen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Zwischen 60.000 und 70.000 Unternehmen gehen jährlich in die Hand der nächsten Generation über. Dabei sind im nächsten Jahr bis zu 10.000 Betriebsaufgaben zu befürchten, weil die Erben die hohe Erbschaftsteuerbelastung nicht schultern können. Faltlhauser und Meister wiesen darauf hin, dass rund 70 Prozent aller Arbeitsplätze in Deutschland in mittelständischen Betrieben liegen und der Mittelstand für die Berufsausbildung der Jugend einen überragenden Beitrag leiste. Unser Mittelstand ist die gesunde Basis und Substanz der deutschen Volkswirtschaft. Wenn wir die mittelständischen Betriebe stärken, stärken wir die Wirtschaft und Deutschland insgesamt, erklärten Faltlhauser und Meister.
Mit dem Unions-Gesetzentwurf wird eine Initiative des Freistaats Bayern in die Tat umgesetzt, die von den Teilnehmern des Treffens in Berlin am 17. März 2005 beschlossen wurde. Der Freistaat Bayern hatte bereits im November vergangenen Jahres eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Sicherung der Arbeitsplätze im Mittelstand auf den Weg gebracht. Faltlhauser und Meister erklärten, dass bei entsprechender Bereitschaft der Bundesregierung, die Unions- Gesetzesinitiative vollständig zu übernehmen, das Ziel einer Entlastung des Mittelstands bis zur Sommerpause erreicht und das Gesetz in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden könne. Die Eckpunkte der Unions-Initiative zur Entlastung des Mittelstands sind:
Mittelständischen Unternehmen wird die Erbschaftssteuer für zehn Jahre gestundet, sofern der Betrieb fortgeführt wird und damit Arbeitsplätze erhalten werden. Für jedes Jahr der Betriebsfortführung wird ein Zehntel der Erbschaftssteuer erlassen, so dass nach zehn Jahren der Betriebsfortführung die Erbschaftssteuer gänzlich erlischt.
Die Steuererleichterung gilt für mittelständische Unternehmen mit einem Betriebsvermögen bis zu 100 Millionen Euro. Für Erben größerer Betriebsvermögen sowie Großunternehmen bleibt es bei der bisherigen Rechtslage.
Die Steuerentlastung bezieht sich nur auf Produktivvermögen, das dem Gewerbebetrieb dient. Kapitalvermögen oder vermietete Immobilien sind von der Steuerentlastung ausgenommen.
Zur Gegenfinanzierung wird die Dividendensteuer moderat von 50 Prozent auf 57 Prozent angehoben. Damit werden die voraussichtlichen Steuerausfälle durch die Entlastung des Mittelstands bei der Erbschaftssteuer von rund 400 Millionen Euro jährlich seriös gegenfinanziert.
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