Koschyk/Strobl: FDP-Leitantrag bleibt hinter Erfordernissen der Terrorbekämpfung zurück
Berlin (ots)
Zum Leitantrag zur Innen- und Rechtspolitik des FDP- Bundesparteitages erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und der Obmann der CDU/CSU- Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Erneut erliegen die Freien Demokraten der Täuschung, eine Erhöhung der Sicherheit gehe auf Kosten von Bürgerrechten. Dabei muss gelten: Sicherheit ist ein Bürgerrecht. Die Bedrohungen unserer Zeit erfordern keinen ideologisierten Kampf gegen einen vermeintlichen Überwachungsstaat, sondern effektive Maßnahmen zur Terrorbekämpfung. Der genetische Fingerabdruck muss unverzüglich den herkömmlichen erkennungsdienstlichen Maßnahmen gleichgestellt werden. Die geplanten Verrenkungen bei der Anwendung der DNA-Analyse, die aus dem FDP-Leitantrag sprechen, werden Ermittlung und Prävention unnötig behindern. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur akustischen Wohnraumüberwachung sind umzusetzen. Vorauseilender Gehorsam ist hier jedoch fehl am Platze. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten ist sicherzustellen, dass die akustische Wohnraumüberwachung ein effektives Instrument der Sicherheitsbehörden zur erfolgreichen Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität bleibt. Auch die Ablehnung einer automatisierten KfZ-Kennzeichenerkennung im FDP-Leitantrag wird den Erfordernissen der Terror- und Kriminalitätsbekämpfung nicht gerecht. Gerade angesichts der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität sowie der hohen Mobilität von Terroristen ist der Einsatz einer automatischen Kennzeichenerkennung unabdingbar. Zudem darf die Terrorbekämpfung nicht auf dem Status Quo verharren. Den neuen Entwicklungen und Herausforderungen muss bei der bevorstehenden Auswertung der Terrorpakete I und II Rechnung getragen werden. Auf die hohe Bedeutung des Internets und der Möglichkeiten moderner Telekommunikationsmittel für Terroristen und das Organisierte Verbrechen muss reagiert werden. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion fordert deshalb eine Speicherung von Telekommunikationsdaten für 6 Monate. Weiterhin ist die Errichtung einer gemeinsamen Datei der deutschen Sicherheitsbehörden zur Beobachtung und Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus dringend geboten. Auch bisher Versäumtes muss endlich nachgeholt werden. So dringt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit langem auf eine Wiedereinführung der Kronzeugenregelung, nachdem diese von Rot-Grün bereits in den Sicherheitspaketen I und II ausgeblendet wurde. Hinzu kommen wesentliche Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus den Zuwanderungsverhandlungen: Hierzu zählt die unverzichtbare Einrichtung einer Warndatei zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität. Deren Notwendigkeit haben die bisherigen Ergebnisse des Visa-Untersuchungsausschusses gezeigt. Zudem fordern wir die Beschleunigung der Gerichtsverfahren für alle gefährlichen Ausländer, damit bizarre Fälle wie Kaplan oder die die Abschiebung verzögernde Klagetour des als Hassprediger bekannt gewordenen Berliner Imams aufhören. Beim Gesetzesvollzug muss ein Ende des Terror-Tourismus durchgesetzt werden. Das mittlerweile übliche Handlungsmuster, dass Ausländer, die legal in Deutschland leben zwischen Islamisten-Ausbildungslagern im Ausland und Deutschland pendeln, muss durchbrochen werden.
Die bevorstehende Auswertung der Sicherheitspakete I und II bietet die Möglichkeit, die Mittel der Terrorbekämpfung den Erfordernissen unserer Zeit anzupassen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat hierfür bereits mehrfach ihre konstruktive Mitarbeit erklärt. Wir hoffen, dass auch die FDP die Erfordernisse für mehr Sicherheit in Deutschland erkennt und nicht den gleichen Irrtümern wie die Grünen verfällt. Die Menschen wollen in Sicherheit leben und sie haben ein Recht darauf.
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