Widmann-Mauz: Nicht auf Kosten der Mütter sparen
Berlin (ots)
Anlässlich des Muttertages am 08. Mai erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Obwohl die Krankenkassen eine Mütter-/Väterkur gewähren können, um eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, sind die Krankenkassen in jüngster Zeit sehr restriktiv bei der Gewährung von Mütter-/Väterkuren.
Anlässlich des Muttertages sollten die Krankenkassen ihre Genehmigungspraxis kritisch überprüfen. Notwendige Kosteneinsparungen sollten nicht zu Lasten der Mütter gehen. Denn gerade Mütter sind durch problematische und krisenbedingte Situationen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt. Das gilt sowohl für erwerbstätige als auch für nicht erwerbstätige Frauen. In derartigen belastenden Lebenssituationen befinden sich zum Beispiel Alleinerziehende, von Arbeitslosigkeit Betroffene, Frauen mit suchtkranken Angehörigen, Frauen mit behinderten Kindern oder Frauen, die Angehörige pflegen. Der Gesetzgeber will, dass Mütter eine Müttergenesungskur erhalten, die infolge dieser Beanspruchungen so geschwächt sind, dass bei gleich bleibender Belastung der Ausbruch einer Krankheit nicht mehr auszuschließen ist. Der Gesetzgeber selbst hat keine Einschränkungen bei den Mütterkuren vorgenommen. Im Gegenteil, er hat 2002 die Vorschriften erweitert und auch Väter in die Vorsorgemaßnahmen einbezogen. Darüber hinaus würden die qualitativen Anforderungen an die Einrichtungen erhöht. Mütter-/Väter-Kind-Kuren können nur in Einrichtungen erbracht werden, mit denen die Krankenkassen einen Versorgungsvertrag geschlossen haben.
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