Götz: EU-Verfassungsvertrag stärkt kommunale Selbstverwaltung
Berlin (ots)
Anlässlich der anstehenden Ratifikation des EU-Verfassungsvertrags erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Der im Deutschen Bundestag zur Ratifikation anstehende EU- Verfassungsvertrag ist ein entscheidender Schritt für Europa. Aufgrund des Leitbilds der Subsidiarität gewinnen mit ihm aber auch die lokalen Gebietskörperschaften bzw. die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland.
Im Gegensatz zu dem eher deklaratorischen Charakter des Subsidiaritätsprinzips in den Verträgen von Maastricht und Amsterdam ist dieses nun ganz klar als Kompetenzbegrenzungskriterium verankert. Es kommt zum ersten Mal zu einer Subsidiaritätskontrolle durch alle nationalen Parlamente. Das Prozedere der Subsidiaritätsprüfung das in Deutschland im Bundesrat und im Bundestag erfolgen wird gewährt den Kommunen einen deutlich besseren Schutz als der Status quo.
Der Ausbau der Konsultation der Kommunen und die Verschaffung eines eigenen Klagerechts des Ausschusses der Regionen vor dem Europäischen Gerichtshof im Falle der Verletzung kommunaler und regionaler Rechte sind weitere wichtige Beiträge für die Stärkung der Städte und Gemeinden in Europa.
Auch wenn der Verfassungstext in einzelnen Positionen Schwächen enthält, so ist grundsätzlich festzustellen, dass er in jedem Fall eine erhebliche Verbesserung gegenüber der gegenwärtigen Lage darstellt. Im Rahmen der fortschreitenden europäischen Integration gilt es die kommunale Selbstverwaltung als wichtiges Gut Deutschlands zu schützen und zu stärken. Die EU-Verfassung bildet hierfür ein gutes Fundament.
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