Koschyk/Strobl/Philipp: Weltweit anerkanntes Technisches Hilfswerk darf nicht in der Föderalismusdebatte zerrieben werden
Berlin (ots)
Anlässlich der Diskussion über die Zukunft des THW im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Neuordnung der Aufgaben des Bundes und der Länder erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, der Obmann im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Thomas Strobl MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Beatrix Philipp MdB:
Das Technische Hilfswerk hat sich als Katastrophenschutzorganisation des Bundes in Form einer Bundesanstalt hervorragend bewährt. Sein effektiver und erfolgreicher Einsatz mit 99 Prozent ehrenamtlichen Helfern ist weltweit einmalig. Die internationalen Einsätze und auch der tagtägliche Einsatz im Rahmen der Amtshilfe in den Ländern zusammen mit den Feuerwehren und Rettungsdiensten sind für die schnelle Hilfe in Notfällen und bei Katastrophen unverzichtbar.
Die nun wieder diskutierte Föderalisierung des THW wäre insoweit kontraproduktiv. Eine Auflösung des THW als Bundesorganisation und eine Umwandlung in 16 Landesanstalten entbehrt im Übrigen jeder sachlichen Grundlage. Gerade in Zeiten anhaltender Bedrohung durch den internationalen Terrorismus müssen bewährte Strukturen des Bevölkerungsschutzes erhalten bleiben. Eine Föderalisierung würde darüber hinaus auch aus finanziellen Gründen zu einem Tod des THW auf Raten führen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich deshalb dafür einsetzen, dass das Technische Hilfswerk in seiner jetzigen Form erhalten bleibt. Nur so ist gewährleistet, dass die für den Schutz der Bevölkerung hier und weltweit unabdingbare Aufgabenerfüllung weiter gewährleistet ist und die internationalen Verpflichtungen Deutschlands erfüllt werden könne.
Zuletzt hat das THW anlässlich seines Einsatzes nach der Tsunami- Katastrophe bewiesen, welche Bedeutung dieser Organisation in Deutschland, Europa und weltweit zukommt.
Auch im Hinblick auf das überdurchschnittliche und bewundernswerte Engagement der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer darf nicht aufgrund kurzfristiger politischer Effekthascherei eine der wesentlichen Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes Deutschlands ohne Not zerschlagen werden.
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