Gehb: DNA-Pläne der Bundesregierung halbherzige Maßnahme zur Verbrechensbekämpfung
Berlin (ots)
Zu dem Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin für eine DNA-Analyse zur Verbrechensbekämpfung erklärt der Rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Die Bundesregierung tut nach wie vor nicht genug, um Sexualstraftäter, die Organisierte Kriminalität, Terroristen und andere Straftäter zu überführen und zu bestrafen. Zu diesem Zweck müsste sie diesen genetischen Fingerabdruck mit anderen erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie dem normalen Fingerabdruck oder Fotos des Beschuldigten gleichstellen. Dass die Bundesregierung dies nicht tut, gibt Zeugnis von einem tief verwurzeltem und unangemessenem Misstrauen gegenüber Richtern, Staatsanwälten und Polizei.
Die CDU/CSU fordert seit langem, die DNA-Analyse zur Identifikation möglicher Straftäter einzusetzen. Dies fordern übrigens auch der Bundesinnenminister und fast alle Länderinnenminister. Alle weiteren Möglichkeiten der DNA-Analyse zur Erforschung von Erbanlagen, Krankheiten usw. sollen ausdrücklich davon ausgeschlossen sein. Es geht nur und ausschließlich um die Identifikation. Daher ist der genetische Fingerabdruck kein intensiverer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wie der normale Fingerabdruck oder Fotos.
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