Zöller/Storm/Michalk: Entgeltbegrenzung für hohe SED-Kader muss bleiben
Berlin (ots)
Im Hinblick auf die abschließenden Beratungen des Gesetzentwurfs der Regierungskoalition zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes heute im Deutschen Bundestag erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB, der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Storm MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Maria Michalk MdB:
Die Entgeltbegrenzung für hohe SED-Kader muss bleiben. Das sind wir den Opfern der SED-Diktatur und den Rentnerinnen und Rentnern, die von Rot-Grün wiederholt mit Nullrunden abgespeist werden, schuldig. Deshalb sind wir froh, dass die rot-grüne Regierungskoalition über ihren Schatten gesprungen ist und ihren Gesetzentwurf auf unser Drängen hin deutlich nachgebessert hat. Die Neuregelung, auf die wir uns gestern interfraktionell verständigt haben, bringt Rechtsfrieden und ist vor allem auch für die Opfer der SED-Diktatur akzeptabel. Die Neuregelung trägt ganz wesentlich die Handschrift der Union. Das darf bei allem Konsens in der Sache nicht unter den Tisch fallen. Eine gesetzliche Neuregelung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes war nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2004 (1 BvL 3/98) notwendig geworden. Darin hat das Gericht entschieden, dass die bisherige generelle Entgeltbegrenzung bei so genannten E3-Fällen (Personen, die in der DDR mehr als 30.000 M jährlich verdient haben) verfassungswidrig ist. Es hat den Bundesgesetzgeber zu einer Neuregelung bis zum 30. Juni 2005 aufgefordert, ansonsten würden die Entgeltbegrenzungen automatisch entfallen. Gleichzeitig hat das Gericht bestätigt, dass die Entgeltbegrenzungen für Mitarbeiter der Staatssicherheit verfassungsmäßig sind (Beschluss vom 22. Juni 2004, 1 BvR 1070/02).
Nachdem die rot-grüne Bundesregierung fast zehn Monate auf Tauchstation gegangen war, hatte sie es auf einmal sehr eilig. Am 19. April 2005 hat die Regierungskoalition einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwei Tage später in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Gestern wurde der Entwurf das erste Mal im zuständigen Fachausschuss beraten, heute soll er im Bundestag verabschiedet werden. Wir haben uns von dieser plötzlichen Eile nicht beirren lassen. Mit unserem Änderungsantrag, den wir gestern im Fachausschuss gestellt haben, haben wir die Regierungskoalition zum Umlenken bewegen können. Ohne diesen Änderungsantrag wäre eine Verständigung auf die letztlich interfraktionell vereinbarte Neuregelung nicht möglich gewesen.
Um eines klarzustellen: Es ist richtig, dass die bestehenden Entgeltbegrenzungen bei der Rentenberechnung auf diejenigen Personen konzentriert werden, die solche Funktionen im Parteiapparat der SED, in der Regierung oder im Staatsapparat ausgeübt haben, die auch eine Weisungsbefugnis gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) sowie dem Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umfasste. Diesen Ansatz im ursprünglichen Gesetzentwurf haben wir von Anfang an unterstützt. Allerdings sprang der ursprüngliche Gesetzentwurf von Rot-Grün zu kurz. In der DDR gab es zahlreiche weitere Personengruppen, die eine Weisungsbefugnis gegenüber dem MfS und dem AfNS hatten. Das zeigen die Empfehlungen der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR von Ende April 2005. An diesen Vorschlägen lehnt sich die interfraktionell vereinbarte Neuregelung in wesentlichen Punkten an. Die Neuregelung ist ein Erfolg der Union.
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