Zöller, Storm, Widmann-Mauz: Reform des Risikostrukturausgleichs aussetzen
Berlin (ots)
Zu den aktuellen Forderungen von AOK, Barmer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung für eine baldige Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung, Andreas Storm MdB, und die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, auf die geplante Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (RSA) zu verzichten. Die bisher bekannt gewordenen Pläne würden zu einem massiven Anstieg der Kosten, der Bürokratie, der Manipulationsanfälligkeit und zu neuen Verteilungsungerechtigkeiten führen. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen käme zum Erliegen. Am Ende stünde die Einheitskasse mit einem Einheitsbeitrag.
Alle Parteien haben für die Zeit nach der Bundestagswahl eine Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angekündigt. Eine weitgehende Änderung des RSA ein Jahr vor einer solchen Reform ist nicht sinnvoll. Erst muss geklärt sein, wie die GKV künftig finanziert wird. Nur auf dieser Grundlage kann die Verteilung der Gelder zwischen den Krankenkassen über den RSA geregelt werden.
Abgesehen davon ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan für die Einführung des morbiditätsorientierten RSA nicht mehr zu halten, da die vorbereitenden Arbeiten seit über einem Jahr überfällig sind. Die Ergebnisse des vorbereitenden Gutachtens basieren auf einer völlig unzureichenden Datengrundlage. Fragwürdig ist auch, dass die Anpassung des Modells an deutsche Verhältnisse und seine anschließende Überprüfung anhand derselben Datensätze erfolgt ist.
Letztlich würde der vorgesehene Übergang zu einer direkten Erfassung der Morbidität im RSA dazu führen, dass der methodische Aufwand extrem gesteigert und die Berechnung des RSA hoch komplex und sehr zeitaufwändig wird. Dem stünde jedoch nur ein geringer Zusatznutzen gegenüber.
Um die Voraussetzungen für eine solidarische Wettbewerbsordnung in der GKV zu ermöglichen, ist so wie bisher - eine indirekte Erfassung der Morbidität durch manipulationsresistente Faktoren ausreichend. Schon der bestehende RSA hat zu einer erheblichen Reduzierung der Beitragssatz-Unterschiede beigetragen. Für 80 % der Versicherten gilt heute ein Beitragssatz zwischen 13,5 % und 14,9 %. Auf Kassenartenebene sind die Beitragsunterschiede von 2 % auf unter 0,5 % geschrumpft. Der morbiditätsorientierte RSA führt dagegen über einen fast vollständigen Ausgabenausgleich zu einem Einheitsbeitrag in der GKV. Dies wäre die Vorstufe zu einer Einheitskasse.
Grundlage des morbiditätsorientierten RSA soll ein amerikanisches Modell sein, das als Morbiditätsindikatoren die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen und Arzneimittelverordnungen verwendet. D.h. je höher diese Ausgaben bei einem Versicherten sind, desto mehr Geld erhält eine Krankenkasse aus dem RSA. Krankenkassen und Ärzte erhielten den Anreiz, ihre Krankheitsfälle teurer abzurechnen als nötig. Es liegt auf der Hand, dass dies eine Kostensteigerung im Gesundheitswesen mit fatalen Folgen für die Beitragshöhe zur Folge hätte.
Damit besteht die Gefahr, dass aufgrund der gleichgerichteten Anreizstrukturen für Ärzte und Krankenkassen die Gesamtausgaben der GKV ohne tatsächlichen Mehrbedarf steigen. Erste Effekte in diese Richtung zeigen sich bei den Disease Management Programmen (DMPs).
Abgesehen davon ist völlig offen, ob der morbiditätsorientierte RSA nicht zu neuen Fehlanreizen im Wettbewerb führt. Schließlich wäre die mit der Einführung des morbiditätsorientierten RSA verbundene extreme Steigerung des bürokratischen Aufwands, der die Berechnung des RSA noch komplexer und intransparenter macht, weder sinnvoll noch wünschenswert.
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