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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Zöller, Storm, Widmann-Mauz: Reform des Risikostrukturausgleichs aussetzen

Berlin (ots)

Zu den aktuellen Forderungen von AOK, Barmer und
Kassenärztlicher Bundesvereinigung für eine baldige Einführung des
morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs erklären der
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Zöller MdB, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale
Sicherung, Andreas Storm MdB, und die gesundheitspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf,
auf die geplante Einführung des morbiditätsorientierten
Risikostrukturausgleichs (RSA) zu verzichten. Die bisher bekannt
gewordenen Pläne würden zu einem massiven Anstieg der Kosten, der
Bürokratie, der Manipulationsanfälligkeit und zu neuen
Verteilungsungerechtigkeiten führen. Der Wettbewerb zwischen den
Krankenkassen käme zum Erliegen. Am Ende stünde die Einheitskasse mit
einem Einheitsbeitrag.
Alle Parteien haben für die Zeit nach der Bundestagswahl eine
Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
angekündigt. Eine weitgehende Änderung des RSA ein Jahr vor einer
solchen Reform ist nicht sinnvoll. Erst muss geklärt sein, wie die
GKV künftig finanziert wird. Nur auf dieser Grundlage kann die
Verteilung der Gelder zwischen den Krankenkassen über den RSA
geregelt werden.
Abgesehen davon ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan für die
Einführung des morbiditätsorientierten RSA nicht mehr zu halten, da
die vorbereitenden Arbeiten seit über einem Jahr überfällig sind. Die
Ergebnisse des vorbereitenden Gutachtens basieren auf einer völlig
unzureichenden Datengrundlage. Fragwürdig ist auch, dass die
Anpassung des Modells an deutsche Verhältnisse und seine
anschließende Überprüfung anhand derselben Datensätze erfolgt ist.
Letztlich würde der vorgesehene Übergang zu einer direkten
Erfassung der Morbidität im RSA dazu führen, dass der methodische
Aufwand extrem gesteigert und die Berechnung des RSA hoch komplex und
sehr zeitaufwändig wird. Dem stünde jedoch nur ein geringer
Zusatznutzen gegenüber.
Um die Voraussetzungen für eine solidarische Wettbewerbsordnung in
der GKV zu ermöglichen, ist – so wie bisher - eine indirekte
Erfassung der Morbidität durch manipulationsresistente Faktoren
ausreichend. Schon der bestehende RSA hat zu einer erheblichen
Reduzierung der Beitragssatz-Unterschiede beigetragen. Für 80 % der
Versicherten gilt heute ein Beitragssatz zwischen 13,5 % und 14,9 %.
Auf Kassenartenebene sind die Beitragsunterschiede von 2 % auf unter
0,5 % geschrumpft. Der morbiditätsorientierte RSA führt dagegen über
einen fast vollständigen Ausgabenausgleich zu einem Einheitsbeitrag
in der GKV. Dies wäre die Vorstufe zu einer Einheitskasse.
Grundlage des morbiditätsorientierten RSA soll ein amerikanisches
Modell sein, das als Morbiditätsindikatoren die Ausgaben für
Krankenhausbehandlungen und Arzneimittelverordnungen verwendet. D.h.
je höher diese Ausgaben bei einem Versicherten sind, desto mehr Geld
erhält eine Krankenkasse aus dem RSA. Krankenkassen und Ärzte
erhielten den Anreiz, ihre Krankheitsfälle teurer abzurechnen als
nötig. Es liegt auf der Hand, dass dies eine Kostensteigerung im
Gesundheitswesen mit fatalen Folgen für die Beitragshöhe zur Folge
hätte.
Damit besteht die Gefahr, dass aufgrund der gleichgerichteten
Anreizstrukturen für Ärzte und Krankenkassen die Gesamtausgaben der
GKV ohne tatsächlichen Mehrbedarf steigen. Erste Effekte in diese
Richtung zeigen sich bei den Disease Management Programmen (DMPs).
Abgesehen davon ist völlig offen, ob der morbiditätsorientierte
RSA nicht zu neuen Fehlanreizen im Wettbewerb führt. Schließlich wäre
die mit der Einführung des morbiditätsorientierten RSA verbundene
extreme Steigerung des bürokratischen Aufwands, der die Berechnung
des RSA noch komplexer und intransparenter macht, weder sinnvoll noch
wünschenswert.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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