Widmann-Mauz/Philipp: Informationsfreiheitsgesetz gefährdet soziale Sicherungssysteme
Berlin (ots)
Zur Vertagung der für Freitag geplanten Abstimmung über das Informationsfreiheitsgesetz durch die Koalitionsfraktionen auf Grund der scharfen Kritik der Spitzenverbände der Krankenkassen erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB und die zuständige Berichterstatterin im Innenausschuss, Beatrix Philipp MdB:
Statt das Verwaltungshandeln für die Bürger transparent zu machen gefährdet Rot-Grün mit dem Gesetzentwurf das System der gesetzlichen Krankenversicherung.
Während einige Informationsfreiheitsgesetze in den Ländern den Geltungsbereich ihrer Gesetze eng gefasst und z.B. sicher gestellt haben, dass Behörden, die der Aufsicht des Landes unterstehen, nicht zur Auskunft verpflichtet sind, ist dies im Falle des Bundes nicht so vorgesehen. In dem Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes ist grundsätzlich festgelegt, dass jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen hat, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Für sonstige Bundesorgane und einrichtungen gilt dieses Gesetz, insoweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.
Es ist daher davon auszugehen, dass auch die Selbstverwaltungskörperschaften der gesetzlichen Krankenversicherung nach diesem Gesetzentwurf informationspflichtig sind. Da Adressat des Gesetzes aber nur die Bundesbehörden sind, stellt sich die Frage, ob das Gesetz für die Spitzenverbände der Krankenkassen und/oder nur für die bundesunmittelbaren Kassen gilt (also z.B. für Bundesknappschaft, DAK, BARMER, BKK´en, etc.), während andere Kassenarten außen vor sind (z.B. AOK´en). Dem gegenüber wären private Krankenkassen überhaupt nicht zur Auskunft verpflichtet. Wettbewerbsnachteile der gesetzlichen Krankenkassen untereinander aber auch zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wären damit vorprogrammiert.
Nachdem im Hinblick auf den Vollzugsaufwand im Gesetzentwurf ausgeführt wird, dass für den Bundeshaushalt zusätzliche Personal- und Sachkosten entstehen, stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Sach- und Personalkosten den Krankenkassen durch dieses Gesetz entstehen? Es bleibt auch völlig unklar, wie Rot-Grün diesen Mehraufwand mit dem in der Budgetierung der Verwaltungsausgaben zum Ausdruck gebrachten Bestreben, die Verwaltungskosten der Kassen gering zu halten, vereinbaren wollen.
Dem Verfasser des Gesetzentwurfs ist offenbar auch vollkommen entgangen, dass es bereits in den Sozialgesetzbüchern Informations- und Auskunftspflichten gibt und die Bundesregierung immer wieder gerne darauf hinweist, dass die Versicherten ihre mit dem GMG eingeführten Informationsrechte nur unzureichend wahrnehmen. Es stellt sich nicht nur die Frage nach dem Verhältnis dieser Spezialregelungen zu dem Informationsfreiheitsgesetz, sondern auch nach dem Bedarf für zusätzliche Informationen.
Außerdem ist fraglich, wie Rot-Grün sicherstellen will, dass die Befürchtungen der Spitzenverbände der Krankenkassen nicht eintreten und zum Beispiel die pharmazeutische Industrie gestützt auf den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes Arzneiverordnungsdaten der Kassen oder eine konkurrierende Kasse Mitglieder- und Leistungsdaten abfragt.
Schon jetzt ist erkennbar, dass wegen unvollständiger oder nicht erteilter Auskünfte die Kassen von konkurrierenden Krankenkassen, Ärzten, Klinikbetreibern und medizinischen Unternehmern verklagt werden könnten, und somit fortwährenden Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt wären, die letztlich den Beitragszahler teuer zu stehen kommen und das gegenseitige Vertrauen der Selbstverwaltungspartner nachhaltig zerstören könnten.
Offenbar will Rot-Grün keine Möglichkeit auslassen, die Verstaatlichung unseres Gesundheitswesens voranzutreiben. Die kurzfristige Vertagung der Abstimmung über das Informationsfreiheitsgesetz durch die Koalitionsfraktionen ist letztendlich auch ein weiterer Beleg für die unzureichende Abstimmung mit den Fachministerien und eine logische Fortsetzung des bisherigen Verfahrenshickhacks.
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