Bleser/Heinen: Tabakwerbeverbot-Gespräch mit allen Beteiligten notwendig
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Entwurfs eines ersten Gesetzes zur Änderung des vorläufigen Tabakgesetzes des Bundeskabinett erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte, Ursula Heinen MdB:
Der von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf zum Tabakwerbeverbot lässt viele Fragen offen. Mit diesem Gesetz soll die Werbung für Tabakerzeugnisse und ihre Verkaufsförderung in der Presse und anderen gedruckten Veröffentlichungen, im Hörfunk, über Dienste der Informationsgesellschaft (Internet) und durch Sponsoring weitgehend eingeschränkt werden. Damit soll zwar die entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Gegen diese hatte aber die Bundesregierung bekanntlich wegen fehlender Zuständigkeit der EU-Kommission zu Recht letzten Herbst beim Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht. Von daher erscheint die Einbringung des Gesetzentwurfes zum jetzigen Zeitpunkt ungünstig. Denn gerade die EU-Richtlinie scheint über das Ziel, den richtigen Umgang mit Tabak zu regeln, hinauszuschießen.
Ohne Zweifel ist es zu begrüßen, dass auf Grund der gravierenden Gesundheitsgefahren durch falschen Tabakkonsum und der weiteren Zunahme des Rauchens insbesondere bei Jugendlichen der Staat hier handelt. Die Frage ist aber wie. Ausgehend von einem mündigen Verbraucher müssen dabei zuerst Informationen und nicht ständig weitere Verbote stehen. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande sind es einfach überdrüssig, ständig reglementiert zu werden. Dies ist gerade auch das Resultat der an den Menschen vorbeigehenden Politik der rot-grünen Bundesregierung. Von daher muss das Problem zielorientiert angegangen werden, damit nicht das Gegenteil erreicht wird.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird daher, sobald der Gesetzentwurf dem Bundestag überwiesen worden ist, eine Anhörung beantragen. Wir müssen mit allen Beteiligten sprechen, wie die Gefahren des Tabakkonsums minimiert werden können. Es nützt beispielsweise wenig, wenn das Sponsoring von Veranstaltungen bei uns generell nicht mehr möglich ist und die entsprechenden Veranstaltungen dann außerhalb der EU stattfinden, aber die Reklame für Tabak dennoch im Wege der Direktübertragung den deutschen Konsumenten erreichen.
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