Röttgen: Offenlegung von Managergehältern grundsätzlich richtig
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Bundeskabinetts, eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht von Managergehältern einzuführen, erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die Offenlegung von Managergehältern ist grundsätzlich zu begrüßen. Aktionäre haben ein Recht darauf, zu erfahren, was ihre Vorstandsmitglieder verdienen. Leider sind der im Zusammenhang mit der Cromme-Kommission zum Managerverhalten erfolgten freiwilligen Selbstverpflichtung im Corporate Governance Codex bislang nur wenige Unternehmen nachgekommen. Deshalb scheint tatsächlich kein Weg an einer gesetzlichen Regelung vorbeizuführen. Diese werden wir uns im Einzelnen genau ansehen müssen und dann abschließend bewerten.
Wir appellieren allerdings erneut an die Unternehmen, eine gesetzliche Regelung dadurch überflüssig zu machen, dass eine Veröffentlichung im Wege der Selbstverpflichtung erfolgt.
Die Bundesregierung sollte im Übrigen mit gutem Beispiel voran gehen und die Gehälter von Managern öffentlicher Gesellschaften, die vom Bund betrieben werden, ebenfalls offen legen. So wie der Aktionär von der Aktiengesellschaft, so muss auch der Bürger vom Staat Auskunft über die Verwendung seines Geldes erlangen können.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell