Gehb/Koschyk: Kronzeugenregelung ist wichtiges Instrument zur Verbrechensbekämpfung
Berlin (ots)
Im Anschluss an die Anhörung des Rechtsausschusses zur Wiedereinführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten erklären der rechtspolitische Sprecher, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Im Bereich der Organisierten Kriminalität bedarf es dringend einer Ergänzung der bisherigen Kronzeugenregelung im Strafrecht sowie einer Wiedereinführung von Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten. Dies ist das fast einhellige Ergebnis einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Das geltende Rechtssystem stellt etwa bei Großverfahren und bei Intensivtätern der Organisierten Kriminalität geradezu eine Einladung für die Täter dar. Daher ist eine gesetzlich geregelte und den Rechtsstaatprinzipien entsprechende Kronzeugenregelung ein Beweisführungsinstrument von hoher Qualität.
Zugleich sollte eine solche Kronzeugenregelung Bestandteil eines gesamtheitlichen strafprozessualen Verfahrens sein, in dem verschiedene Instrumente der Zusammenarbeit mit beschuldigten Straftätern geregelt werden. Weiterer Baustein eines solchen gesamtheitlichen Verfahrens sollten auch Prozessabsprachen mit Beschuldigten bilden. Die Konzeption eines solchen Gesamtkonzepts wird daher die vornehmliche Aufgabe einer bei Neuwahlen gewählten neuen Bundesregierung sein.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell