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Gehb/Koschyk: Kronzeugenregelung ist wichtiges Instrument zur Verbrechensbekämpfung

Berlin (ots)

Im Anschluss an die Anhörung des Rechtsausschusses
zur Wiedereinführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen
Straftaten erklären der rechtspolitische Sprecher, Dr. Jürgen Gehb
MdB, und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Im Bereich der Organisierten Kriminalität bedarf es dringend einer
Ergänzung der bisherigen Kronzeugenregelung im Strafrecht sowie einer
Wiedereinführung von Kronzeugenregelung bei terroristischen
Straftaten. Dies ist das fast einhellige Ergebnis einer
Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestages. Das geltende Rechtssystem stellt etwa bei Großverfahren
und bei Intensivtätern der Organisierten Kriminalität geradezu eine
Einladung für die Täter dar. Daher ist eine gesetzlich geregelte und
den Rechtsstaatprinzipien entsprechende Kronzeugenregelung ein
Beweisführungsinstrument von hoher Qualität.
Zugleich sollte eine solche Kronzeugenregelung Bestandteil eines
gesamtheitlichen strafprozessualen Verfahrens sein, in dem
verschiedene Instrumente der Zusammenarbeit mit beschuldigten
Straftätern geregelt werden. Weiterer Baustein eines solchen
gesamtheitlichen Verfahrens sollten auch Prozessabsprachen mit
Beschuldigten bilden. Die Konzeption eines solchen Gesamtkonzepts
wird daher die vornehmliche Aufgabe einer bei Neuwahlen gewählten
neuen Bundesregierung sein.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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