Laumann: Ohne Politikwechsel keine Besserung am Arbeitsmarkt
Berlin (ots)
Zu den heute von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffetlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Mai erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der CDU/CSU Bundestagfsraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Auch wenn die Arbeitslosenzahlen gegenüber letztem Monat leicht zurückgegangen sind, bedeutet dies nicht, dass jetzt Entwarnung am Arbeitsmarkt gegeben werden kann oder dass der Rückgang den Reformen der Bundesregierung zu verdanken wäre.
Die Grundprobleme am Arbeitsmarkt bleiben. Zu viele Menschen haben zu wenig Chancen, schnell wieder einen Job zu finden. Besonders hoffnungslos ist die Lage für die Älteren und für die schlecht Ausgebildeten.
Wie will die Union die Arbeitslosigkeit in Deutschland senken?
Man muss hierfür insbesondere die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern, also insbesondere Forschung und Innovation stärken, um zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu schaffen. Hierzu gehört eine stärkere Nutzung der Chancen in der grünen Gentechnik und anderen neuen Technologien. Gesetzliche Restriktionen, die dies zur Zeit verhindern, müssen beseitigt und soweit möglich finanzielle Anreize besser dort als in anderen Bereichen eingesetzt werden. Außerdem muss beispielsweise das Planungsrecht vereinfacht und behördliche Genehmigungsverfahren entbürokratisiert werden, soweit hierdurch Unternehmensaktivitäten behindert werden. Im Arbeitsrecht haben wir beschlossen, durch gezielte Flexibilisierung an einzelnen Stellen die Chancen auf Einstellungen und mehr Beschäftigung zu erhöhen. Wir fordern, eine rechtliche Grundlage für betriebliche Bündnisse für Arbeit zu schaffen sowie für Neueinstellungen folgende Änderungen im Kündigungsschutzgesetz vorzunehmen: Kleine Betriebe bis 20 Arbeitnehmer sollen von der Geltung des Kündigungsschutzgesetzes befreit sein, wir wollen im Zeitpunkt der Einstellung dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Option eröffnen, gegen Vereinbarung einer Abfindung im Falle der Kündigung auf die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes zu verzichten. Außerdem sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, zwischen einem befristeten Arbeitsverhältnis und einem unbefristeten unter zeitweisem Verzicht auf den Kündigungsschutz zu wählen. Zu den notwendigen Änderungen bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gehört natürlich auch ein einfaches Steuerrecht und niedrigere Energiepreise, die durch ein Umsteuern bei der Subventionierung der regenerativen Energien erreicht werden können.
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