Bleser/Klöckner: Kein nationaler Alleingang bei den neuen Kennzeichnungsvorschriften
Berlin (ots)
Zur anstehenden Umsetzung der EU-Kennzeichnungsrichtlinie für Allergene Stoffe erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und die zuständige Berichterstatterin im Ausschuss, Julia Klöckner MdB:
Bundesministerin Künast muss den deutschen Winzern einen verlässlichen Rahmen bei der Umsetzung der EU- Kennzeichnungsrichtlinie an die Hand geben. Die Richtlinie über Zutaten, die zu Lebensmittel-Allergien führen können, muss bis zum November 2005 umgesetzt werden. Hierzu zählt auch der Hinweis auf Sulfide im Wein. Aus Brüssel war nun zu vernehmen, dass die deutsche Bundesregierung beabsichtigt, den deutschen Produzenten mehr Lasten und Bürokratie aufzuerlegen, als nötig: Sie sollen diese Angabe in der jeweiligen Landessprache machen. Statt des einfachen Hinweises Sulfid oder sulphite würde sich praktisch eine Kennzeichnungspflicht in allen 20 Amtssprachen ergeben.
Dies würde dazu führen, dass die Unternehmen gezwungen wären, unterschiedliche Etiketten für die jeweiligen Zielmärkte zu verwenden. Folge wäre ein Duzend verschiedensprachiger Hinweise auf den Etiketten von Weinflaschen. Hauptanliegen der Richtlinie ist aber eine klare, verständliche, und auch handhabbare Information für die Verbraucher. Das wäre mit einer unübersichtlichen Liste von Hinweisen sicherlich nicht erreicht. Außerdem ist das für die Abfüller der Weine gar nicht praktikabel, da vorab in der Regel nicht bekannt ist, welche Mengen wohin exportiert werden.
Das durch eine mehrsprachige Kennzeichnung entstehende zusätzliche Handelshemmnis für deutsche Winzer ließe sich auch unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Verbraucher nicht rechtfertigen. Denn die Angabe Sulfite weicht in anderen Sprachen nur unwesentlich von der deutschen Schreibweise ab. Ministerin Künast muss jetzt zügig für eine ausgewogene Umsetzung sorgen, die den Nutzen für die Verbraucher sicherstellt und zugleich die berechtigten Interessen der deutschen Winzer nicht vernachlässigt.
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