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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Grindel: Keine Förderung der Arbeitsmigration nach Deutschland über die EU

Berlin (ots)

Zum Bericht des Bundesinnenministeriums zum
Vorbericht Rat Justiz und Inneres am 2./3. Juni 2005 in Luxemburg
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Reinhard
Grindel MdB:
Es ist kein guter Stil, dass das Bundesinnenministerium den
zuständigen Innenausschuss entgegen der ausdrücklichen Zusage nicht
über seine Haltung zum Grünbuch der EU-Kommission unterrichtet hat,
bevor es diese in Brüssel kundgetan hat. Dieses Grünbuch ist der
Anfang einer breit angelegten Bewegung der EU zur Förderung von
Arbeitsmigration in die Mitgliedstaaten.
Bei einer allein statisch erfassten Arbeitslosigkeit von fünf
Millionen Arbeitslosen in Deutschland gibt es für Arbeitsmigration
nach Europa und nach Deutschland grundsätzlich keinen Bedarf. Allein
angesichts großer Eingliederungsschwierigkeiten Jugendlicher in den
deutschen Arbeitsmarkt und zunehmender Altersarbeitslosigkeit ist ein
Mehr an Arbeitsmigration nach Deutschland nicht verantwortbar.
Nach der Legalisierung illegaler Aufenthalte in Spanien und
Portugal muss vorab klargestellt werden, dass es im Falle der
Arbeitsmigration keinerlei Freizügigkeit geben darf. 700.000 Illegale
in Spanien und allein 60.000 Ukrainer, deren Aufenthalt in Portugal
legalisiert wurde, dürfen nicht in den Genuss der EU- Freizügigkeit
kommen und auf den deutschen Arbeitsmarkt gelangen können.
Insbesondere der Arbeitsmarktzugang von Drittstaatsangehörigen
betrifft eine grundsätzliche integrationspolitische Entscheidung des
jeweils betroffenen Mitgliedstaates. Dass der Verfassungsvertrag
Entscheidungen über die Zahl zuzulassender wirtschaftlicher
Zuwanderer zum Zwecke der Arbeitssuche als Angelegenheit der
Mitgliedstaaten ansieht, verhindert nicht, dass es massive
Aktivitäten der Europäischen Kommission zur Entwicklung von
Strategien gibt, Wirtschaftsmigration in die nationalen Märkte zu
fördern und zuzulassen (Grünbuch über ein EU-Konzept zur Verwaltung
der Wirtschaftsmigration vom 11. 1. 2005 - KOM(2004) 811 endgültig).
Wir halten das für falsch, weil die Zulassung von
Wirtschaftsmigration in einen nationalen Markt nicht isoliert
betrachtet werden kann. Beschließt ein Mitgliedstaat,
Drittstaatsangehörige zuzulassen, hat dies Auswirkungen auf die
anderen Mitgliedstaaten: Reisefreiheit im Schengen-Raum,
Dienstleistungsfreiheit in anderen Mitgliedstaaten, das Recht, nach
Erlangen einer Daueraufenthaltsgenehmigung seinen Wohnsitz in andere
Mitgliedstaaten zu verlegen und Auswirkungen auf den EU-
Arbeitsmarkt.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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