Rachel: Nationaler Ethikrat legt keine zufriedenstellende Lösung für Patientenverfügungen vor
Berlin (ots)
Zur heutigen Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zu Patientenverfügungen erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Thomas Rachel MdB:
Die Stellungsnahme des Nationalen Ethikrates zu Patientenverfügungen empfiehlt, dass eine Patientenverfügung für den behandelnden Arzt und das Pflegepersonal verbindlich ist und dass Reichweite und Verbindlichkeit der Patientenverfügung nicht auf bestimmte Phasen der Erkrankung beschränkt werden sollen. Eine Reichweitebeschränkung ist nicht vorgesehen. Im Klartext heißt das, dass es nicht mehr darum geht, innerhalb einer irreversibel tödlich verlaufenden Krankheit dem Sterbeprozess seinen Lauf zu lassen, sondern dass auch bei heilbaren Krankheiten eine lebenserhaltende Behandlung in einer Patientenverfügung vorab untersagt werden kann.
Gerade bei heilbaren Krankheiten sollte aber, im Falle der Nichteinwilligungsfähigkeit, der Fürsorge für den Patienten Vorrang eingeräumt werden.
Die Stellungnahme des Nationalen Ethikrates bleibt in ihren rechtlichen Ausführungen vage bis lückenhaft und genau hierin besteht die Gefahr. Nähme man die Ausführungen des Nationalen Ethikrates ernst, wäre es auch möglich, in einer frühen Phase, beispielsweise einer Demenzerkrankung, auch Basisversorgung oder schmerzlindernde Maßnahmen auszuschließen.
Erschwerend kommt hierbei hinzu, dass eine Patientenverfügung, in der ein Behandlungsabbruch verfügt wird, auch dann verbindlich sein soll, wenn der Patient in einer konkreten Situation Anzeichen von Lebenswillen zeigt. Dies ist völlig inakzeptabel.
Das Papier verkennt, dass die Situationen, in der die Entscheidung über die lebenserhaltende Maßnahme gefällt wird, schwer antizipierbar ist und der Erklärende das Problem hat, die Schwere des Eingriffs und seines Leidens sowie seinen Wunsch zu leben im Voraus zu beurteilen. Mit keinem Wort wird auf die Besonderheit von Vorausverfügungen eingegangen, die eine außerordentliche Vorsicht erfordern. Insbesondere dann, wenn die Behandlung einer heilbaren Krankheit untersagt wird.
Festzuhalten bleibt, dass es sich bei dem vorgelegten Papier um eine schlecht aufbereitete Version des längst zurückgezogenen Gesetzesentwurfs von Bundesjustizministerin Zypries handelt. Die Schwächen des besagten Gesetzesentwurfs wurden nicht etwa behoben, sondern weiter ausgebaut.
Einen sinnvollen Beitrag zur notwendigen Diskussion um Menschenwürde, Lebensschutz und Selbstbestimmung im Sterben stellt es in jedem Falle nicht dar. Es zeigt sich erneut, dass die Beantwortung existentieller Fragen nicht dem Nationalen Ethikrat allein überlassen werden darf.
CDU/CSU sprechen sich für eine Stärkung der Patientenverfügung und für deren gesetzliche Verankerung aus. Dies entspricht unserem Gedanken, sowohl die Menschen in ihren existenziellen Lebenslagen ernst zu nehmen, als auch die Gesundheit und das Leben der Menschen zu schützen.
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