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Gehb: Kabinettbeschluss zu DNA-Analyse unzureichend für Verbrechensbekämpfung

Berlin (ots)

Zu dem Gesetzesbeschluss des Bundeskabinetts für
eine DNA-Analyse zur Verbrechensbekämpfung erklärt der
Rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen
Gehb MdB:
Die Bundesregierung tut nach wie vor nicht genug, um
Sexualstraftäter, die Organisierte Kriminalität, Terroristen und
andere Straftäter zu überführen und zu bestrafen. Zu diesem Zweck
müsste sie diesen genetischen Fingerabdruck mit anderen
erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie dem normalen Fingerabdruck oder
Fotos des Beschuldigten gleichstellen. Dass die Bundesregierung dies
nicht tut, gibt Zeugnis von einem tief verwurzelten und
unangemessenen Misstrauen gegenüber Richtern, Staatsanwälten und
Polizei.
Die vorgesehene Beurteilung minderschwerer Straftaten, die statt
einer erheblichen Straftat für die Anordnung der DNA-Analyse genügen
soll, dürfte mittels der geplanten Prognose prozessual fragwürdig und
realitätsfremd sein. Die dazu vorzunehmende Gesamtschau muss eine
Gleichwertigkeit der Straftaten zum Ergebnis haben; zudem muss der
beurteilende Richter mit weiteren schweren Taten rechnen. Diese
Anforderungen sind kaum einzuhalten bzw. dürften dann
instanzgerichtlich einer Überprüfung kaum Stand halten.
Die CDU/CSU fordert seit langem, die DNA-Analyse zur
Identifikation möglicher Straftäter einzusetzen. Dies fordern
übrigens auch der Bundesinnenminister und fast alle
Länderinnenminister. Alle weiteren Möglichkeiten der DNA-Analyse zur
Erforschung von Erbanlagen, Krankheiten usw. sollen ausdrücklich
davon ausgeschlossen sein. Es geht nur und ausschließlich um die
Identifikation. Daher ist der genetische Fingerabdruck kein
intensiverer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wie der normale
Fingerabdruck oder Fotos.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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