Rachel: Instrumentalisierung der Embryonenforschung zu Wahlkampfzwecken ist unmoralisch
Berlin (ots)
Zu den biopolitischen Forderungen Gerhard Schröders an der Universität Göttingen erklärt der Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin, Thomas Rachel MdB:
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat heute in seiner Rede an der Universität Göttingen, seine Forderung nach einer Lockerung der Gesetze zur Stammzellenforschung wiederholt. Damit führt er den bereits vor Monaten begonnen Kurswechsel in der rot-grünen Biopolitik fort. Bereits Wirtschaftsminister Wolfgang Clement und der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering hatten sich immer wieder für eine Aufweichung des Embryonenschutzes ausgesprochen.
In seiner Rede anlässlich der Verleihung der Ehrendoktorwürde an der Universität Göttingen plädiert Schröder dafür, eine Kultur der Forschung ohne Fesseln in Deutschland zu etablieren. Mit dem Stammzellengesetz aus dem Jahr 2002 habe sich Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich auf die Seite der restriktiven Länder gestellt, sagte Schröder. Diese Gesetze müssten jedoch angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überprüft und bei Bedarf auch angepasst werden.
Schröder missachtet dabei, dass die Gründe, die gegen das Klonen sprechen, nicht wirtschaftlicher Natur sind. Es geht um den Schutz des Embryos und die Tötung von menschlichem Leben. Die ethische Bewertung der Embryonalforschung darf deshalb nicht von wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Erfolgen abhängig gemacht werden. Die Menschenwürde des Embryos und sein Recht auf Leben werden von uns nicht nur zum gegenwärtigen Zeitpunkt, sondern auch in Zukunft zu achten sein, falls embryonale Stammzellenforschung zu einem wissenschaftlich und wirtschaftlich Erfolg versprechenden Verfahren werden würde, was vollkommen offen ist. Aus gutem Grunde zieht deshalb das deutsche Stammzellgesetz enge Grenzen.
Die rechtlichen Bedingungen, unter denen in Deutschland geforscht werden kann, sind ausreichend. Das Embryonenschutzgesetz sollte nicht in Frage gestellt werden.
Nach Presseberichten will die SPD die Erleichterung der Forschung mit embryonalen Stammzellen in ihr Wahlmanifest schreiben. Die Abgeordneten der SPD-Fraktion in der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin des Deutschen Bundestages haben sich bisher stets dagegen ausgesprochen. Als Schröder im Mai dieses Jahres eine Gesetzesinitiative zur Lockerung des Stammzellengesetzes angekündigt hatte, war die Reaktion in seiner eigenen Partei mehrheitlich ablehnend. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Parteigenossen zu den jüngsten Forderungen des Bundeskanzlers verhalten werden. Eine Niederschrift im Wahlprogramm der SPD wäre in jedem Fall eine erstaunliche Kehrtwende in der ansonsten eher restriktiven Biopolitik der SPD.
Wir fordern Bundeskanzler Schröder und die gesamte SPD auf, ein ethisch so sensibles Thema nicht zu Wahlkampfzwecken zu instrumentalisieren.
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