Pofalla: Scheinselbständigkeit wirksam bekämpfen
Berlin (ots)
Zur heutigen zweiten und dritten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des SGB IV, SGB VI, der Handwerks- und Gewerbeordnung, Drucksache 15/5704, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ronald Pofalla MdB:
Die Unionsfraktion hält die heute beschlossene Modifikation im SGB IV und SGB VI ebenso wie die Änderungen in der Handwerks- und Gewerbeordnung für notwendig, aber verspätet und nicht ausreichend. Bei der Verbesserung des Datenaustauschs zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit hätte die rot/grüne Bundesregierung schon längst handeln müssen.
Schon recht bald nach dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedsstaaten hat sich herausgestellt, dass die im Beitrittsvertrag aufgestellten Begrenzungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in etlichen Fällen durch eine missbräuchliche Nutzung der Niederlassungsfreiheit umgangen werden. Abhängige Beschäftigte aus den Beitrittsländern melden sich in Deutschland als Selbständige an und wollen auf diese Art und Weise in den Genuss kommen, in Deutschland legal arbeiten zu dürfen. Die Änderungsvorschläge in der Gewerbe- und Handwerksordnung ebenso wie im SGB IV und im SGB VI werden aber hoffentlich in Zukunft dem deutschen Arbeitsmarkt dienen; sie stellen gerechtere Wettbewerbsbedingungen zwischen den Arbeitnehmern her. Gleichzeitig können sie eine positive Wirkung auf die hiesigen Unternehmer entfalten. Leider kommen sie aber verspätet!
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