Eichhorn/Roedel/Grübel: Union lehnt Antidiskriminierungsgesetz ab
Berlin (ots)
Zur 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien im Deutschen Bundestag am 17. Juni 2005 erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB und die zuständigen Berichterstatter Hannelore Roedel MdB und Markus Grübel MdB:
Das Antidiskriminierungsgesetz der rot-grünen Koalition greift nicht nur massiv in die Vertragsfreiheit und Eigentumsrechte der Bürger ein, sondern schafft mehr Bürokratie und vernichtet bestehende Arbeitsplätze in Deutschland. Daher haben wir heute den rot-grünen Gesetzentwurf abgelehnt.
Das Gesetz geht weit über das von Brüssel geforderte Maß hinaus. Wenn die Regierungskoalition behauptet, dass zumindest im arbeitsrechtlichen Teil des Gesetzes eine 1:1 Umsetzung der EU- Richtlinien erfolgt, so ist dies schlichtweg falsch.
Im Arbeitsrecht sieht das Gesetz ein zusätzliches Klagerecht von Betriebsrat und Gewerkschaft vor. Auch Schadensersatz und Entschädigung gibt es weiterhin für alle Merkmale, obwohl es nur für das Merkmal Geschlecht gefordert ist.
Im Zivilrecht stellt das Gesetz einen massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit in unserem Lande dar. Denn das Diskriminierungsverbot soll weiterhin für alle Merkmale gelten, obwohl die EU-Richtlinien es nur für Rasse, Ethnie und Geschlecht fordern. Das ADG greift damit weit mehr als nötig in die Vertragsfreiheit und die Eigentumsrechte der Bürger ein.
Weiterhin gibt es zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, die den Rechtsverkehr erschweren. Hierbei wird es den Gerichten überlassen, die unklaren Rechtsbegriffe zu definieren.
Die Vertragsfreiheit hat sich in unserem Wirtschaftssystem in der Praxis bewährt und ist sowohl für eine funktionierende Marktwirtschaft als auch für die freie Entfaltung der Persönlichkeit unabdingbare Voraussetzung.
Leidtragende der deutlichen Übererfüllung der EU- Richtlinien und der daraus resultierenden Überregulierung des Arbeitsmarktes und des privaten Rechtsverkehrs sind die Bürger.
Wir brauchen in Deutschland keine Überregulierung, sondern Wachstum und Beschäftigung. Das rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz bewirkt das Gegenteil!
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