Koschyk/Göbel: Kalkulierter Verfassungsbruch bei BOS-Gesetz
Berlin (ots)
Anlässlich der heute im Innenausschuss des Deutschen Bundestages durchgeführten öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter Ralf Göbel MdB:
Die Anhörung der Sachverständigen zum Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben haben die bereits bestehenden verfassungsrechtlichen, vergaberechtlichen und kartellrechtlichen Bedenken deutlich verstärkt.
Der Gesetzesentwurf ist fehler- und mangelhaft; es handelt sich um ein Rumpfgesetz zum Rumpfnetz. Angesichts der in der Anhörung angesprochenen ernsthaften Verstöße gegen verfassungsrechtliche Grundsätze darf das Gesetz in dieser Form nicht verabschiedet werden.
Unstreitig ist, dass alle Beteiligten die schnelle Einführung des Digitalfunks für BOS anstreben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits im Jahr 2003 einen entsprechenden Antrag im Deutschen Bundestag gestellt. Die Anhörung hat nun aber ergeben, dass das fehlerhafte BOS-Gesetz gar nicht zu einer Beschleunigung der Einführung des Digitalfunks beiträgt; die Errichtung der Bundesanstalt für Digitalfunk für BOS ist im Übrigen für das Weiterbetreiben des Vergabeverfahrens nicht notwendig . Da die verfassungsmäßig gebotene Beteiligung der Bundesländer nicht erfolgt ist, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bundestreue vor. Unverzichtbar sind deshalb der Abschluss des Verwaltungsabkommens und der Satzung, da sonst aufgrund der fehlenden Mitwirkungsrechte keine Handlungsfähigkeit vorhanden ist. Darüber hinaus haben sich auch im Hinblick auf das Vergabeverfahren weitere Probleme ergeben. Es ist z. B. nicht geklärt, ob nach Errichtung der Bundesanstalt diese wirksam in das Vergabeverfahren eintreten kann.
Der vorgetragene Wunsch nach einer pragmatischen Betrachtung ohne Ansehen der rechtlichen Problematik und nach Beschleunigung durch Handlungsdruck trotz zugegebener Risiken vermag angesichts der gravierenden Rechtsmängel nicht zu überzeugen.
Darüber hinaus wird das Budgetrecht des Parlamentes aufgrund des Ausschlusses von wesentlichen Vorschriften der BHO ausgehöhlt.
Es ist deshalb dringend erforderlich, ein sorgfältig nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erarbeitetes Gesetz zu verabschieden. Wie am 18.03.2005 im Beschluss der Innenministerkonferenz vereinbart, sollten zunächst Verwaltungsabkommen und Satzung geschlossen bzw. erlassen und dann die entsprechende BOS-Stelle errichtet werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg gebracht wird.
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