Rachel: Palliativmedizin und Hospizarbeit stellen humanen Gegenentwurf zur aktiven Sterbehilfe dar
Berlin (ots)
Zur heutigen Übergabe des Zwischenberichts zur Palliativmedizin und Hospizarbeit der Enquete-Kommission an den Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Thomas Rachel MdB:
Hospizarbeit und Palliativmedizin haben es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen an ihrem Lebensende beizustehen. Ihre Angebote sind in vielen Fällen für ein Sterben in Würde unverzichtbar geworden.
Im Mittelpunkt der beiden Bereiche steht das Anliegen, Menschen im Sterben nicht alleine zu lassen und darüber hinaus für eine exzellente Schmerz- und Symptomkontrolle zu sorgen. Beide Bereiche helfen so, den Tod als Teil des Lebens zu akzeptieren und dem Wunsch nach einer vorzeitigen Beendigung des Lebens wirkungsvoll entgegen zu treten.
Die Hospiz- und Palliativversorgung weist in Deutschland leider jedoch immer noch erhebliche Defizite auf. In manchen Regionen ist ihr Zustand sogar desolat.
Um dem großen Nachholbedarf in der Entwicklung hospizlicher und palliativmedizinischer Strukturen gerecht zu werden und um der Forderung nach lebensbegrenzenden und lebensbeendenden Maßnahmen ein Gegengewicht entgegen zu halten, ist die Förderung hospizlicher und palliativmedizinischer Arbeit im ambulanten und stationären Bereich eine vordringliche medizinische, gesellschaftliche und politische Aufgabe.
Aus diesem Grund haben sich die Vertreter der CDU/CSU- Bundestagsfraktion für eine Beratung dieses Themas in der Enquete- Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin eingesetzt.
Der heute an Bundestagspräsident Thierse übergebene Zwischenbericht zu Palliativmedizin und Hospizarbeit geht auf diese Initiative zurück. Die Enquete-Kommission setzt sich in diesem Zwischenbericht mit den grundlegenden Fragen zu einer Verbesserung der Situation auseinander und hat einen Empfehlungskatalog an den Deutschen Bundestag erstellt.
Zu den wichtigsten Verbesserungsvorschlägen gehört der Anspruch auf eine adäquate palliativmedizinische und hospizliche Versorgung als Säule in der Gesundheitsversorgung, also eine Versorgung für alle Patienten, wenn sie diese benötigen, und zwar zu jeder Zeit und in jeder Situation. Im stationären Bereich wäre hier eine Bedarfszahl von 35 Palliativbetten/1 Millionen Menschen und 20 Hospizbetten/1 Millionen Menschen von Nöten. Damit einher geht die Forderung nach einem Ausbau spezialisierter Palliativpflege im ambulanten Bereich durch Bildung von Palliative-Care-Teams.
Hinsichtlich der Qualifikation der Pfleger ist es notwendig, Palliativpflege als reguläre und strukturierte Zusatz-Weiterbildung für Pflegeberufe einzuführen sowie Palliativmedizin in die Ausbildung der Krankenpflege und Altenpflege zu integrieren. Ebenso gilt es bei der Medizinerausbildung Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach an den Universitäten zu etablieren und den Ausbau von Lehrstühlen für Palliativmedizin zu fördern. Neben der Lehre sollte auch die Einrichtung eines Forschungsschwerpunktes Palliativ- und Hospizversorgung an Universitäten erfolgen.
Neben einer Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller beteiligten Berufsgruppen, gehört zu einer adäquaten Patientenversorgung auch die Möglichkeit einer Freistellung von Angehörigen zur Sterbebegleitung. Das Modell der Familienhospizkarenz, das bereits in mehreren Ländern erfolgreich eingeführt wurde, erscheint hierfür geeignet.
Schließlich sollte ein runder Tisch eingeführt werden, der regelmäßig alle relevanten Gruppen zusammenführt und das Thema in der Öffentlichkeit stärker als bisher zum Tragen bringt.
Die menschliche Qualität einer Gesellschaft misst sich daran, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht. Palliativmedizin und Hospizarbeit stellen den humanen Entwurf einer Gesellschaft dar, die ein Sterben in Würde ermöglicht.
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