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Voßhoff: Rot-Grün verweigert erneut nötige Hilfe für Handwerker

Berlin (ots)

Zu dem vom Bundesrat eingebrachten Gesetz zur
dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur
verbesserten Durchsetzung von Forderungen –
Forderungssicherungsgesetz -, dessen abschließende Beratung im
Rechtsausschuss von SPD und Bündnis 90/die Grünen verhindert wurde,
erklärt die zuständige Berichterstatterin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff MdB:
Rot-Grün verweigert den Handwerksbetrieben erneut die seit langem
überfällige Hilfe des Gesetzgebers, damit sie schneller zu ihrem Geld
kommen. Seit zwei Jahren beraten Abgeordnete gemeinsam mit Experten
und dem Bundesjustizministerium über das Forderungssicherungsgesetz,
das die Forderungen einer Bund-Länder- Arbeitsgruppe umsetzt. Die
sozialdemokratische Justizministerin Brigitte Zypries hat das Gesetz
immer wieder als Fortschritt des Prozessrechts begrüßt, der die
wirtschaftliche Situation der Handwerker verbessern werde und eine
Verabschiedung bereits zum Herbst 2004 in Aussicht gestellt. Ihre
Parteifreunde im Rechtsausschuss haben das jedoch immer wieder
verhindert. Mit ihrem heutigen Antrag, eine Anhörung im
Rechtsausschuss durchzuführen, ist das Gesetz erneut gestorben, weil
es vor einer Neuwahl nicht mehr abschließend beraten werden könnte.
Dies wäre jedoch ohne weiteres möglich gewesen: Die CDU/CSU-Fraktion
hat Änderungsanträge eingebracht, die auf den Ergebnissen der
bisherigen parlamentarischen Beratungen basieren und im Wesentlichen
den Formulierungen entsprechen, die das Bundesjustizministerium
vorgeschlagen hat.
Immer mehr kleine und mittlere Betriebe sind durch die schlechte
Zahlungsmoral in ihrer Existenz bedroht. Das
Forderungssicherungsgesetz hätte Betriebe unter anderem in die Lage
versetzt, fällige Zahlungen gegenüber ihren Auftraggebern in
wesentlich kürzerer Zeit durchzusetzen. So sollte in die
Zivilprozessordnung eine vorläufige Zahlungsanordnung geschaffen
werden, damit Gläubiger schneller einen vollstreckungsfähigen Titel
erhalten. Flankierend dazu waren einige Änderungen im
Werkvertragsrecht vorgesehen.
Ein Allheilmittel für die Beitreibung unbezahlter Rechnungen kann
auch das Forderungssicherungsgesetz nicht sein. Es hätte jedoch die
Fehler und Versäumnisse des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger
Zahlungen aus dem Jahr 2000 beseitigt. Dieses Gesetz, das nach
einhelliger Meinung den Handwerkern mehr geschadet als genutzt hat,
war die einzige Anstrengung, die die Koalition in sieben
Regierungsjahren unternommen hat, um den in ihrer Existenz bedrohten
Handwerksbetrieben zu helfen. Heute wurde die negative Bilanz der
rot-grünen Regierung um ein weiteres Armutszeugnis ergänzt.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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