Heinen/Segner: Gefährliche Weichmacher europaweit nicht mehr in Kinderspielzeug
Berlin (ots)
Anlässlich der Abstimmung im EU-Parlament am 5. Juli 2005 zum Verbot von gefährlichen Weichmachern in Kinderspielzeug erklären die Beauftragte für Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und der zuständige Berichterstatter, Kurt Segner MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die heute im europäischen Parlament verabschiedete Richtlinie mit dem Verbot von gefährlichen Weichmachern in Spielzeug (Phthalate), um Kinder vor gefährlichen Substanzen in Kinderspielzeug zu schützen und europaweit eine stabile Rechtslage zu schaffen.
Untersuchungen hatten ergeben, dass erhebliche Mengen von giftigen Weichmachern aus den Produkten entweichen können. Kinder können die Giftstoffe leicht beim Kauen und Lutschen am Spielzeug direkt aufnehmen. Diese Chemikalien stehen im Verdacht, Krebs auszulösen und das Hormonsystem zu stören.
Bisher galt ein Verbot der Verwendung von Weichmachern in Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren. Durch die Entscheidung des EU-Parlaments wird die Verwendung von drei bestimmten Phthalaten (DEHP, DBP und BBP) in sämtlichen Spielzeug- und Babyartikeln ganz verboten. Diese Stoffe wurden bei der Risikobewertung der EU-Kommission als krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend eingestuft.
Zu dem Phthalaten DINP, DIDP und DNOP, die auch als Weichmacher in Kinderspielzeug eingesetzt werden, gab es bei der Risikobewertung unterschiedliche Ergebnisse. Hierbei lagen die Unterschiede in der Einschätzung von giftig bis harmlos einerseits bei der Menge der im Produkt verwendeten Phthalate und andererseits bei der Berechnung der Verweildauer des Spielzeugs im Mund der Kinder. Um jedes Risiko auszuräumen, werden DINP, DIDP und DNOP in Spielzeug- und Babyartikeln für Kinder unter drei Jahren verboten, die in den Mund genommen werden können.
Die europäische Kommission wird nun mit den Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten und interessierten Kreisen ein Papier mit Leitlinien zur Umsetzung der Richtlinie ausarbeiten. Darin werden insbesondere die Stoffe in Spielzeug- und Babyartikeln für Kinder unter drei Jahren behandelt, sofern es um ein Spielzeug geht, das von ihnen in den Mund genommen werden kann.
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