Koschyk/Strobl: Regierungsprogramm der Union gibt klare Antworten zur Terrorbekämpfung
Berlin (ots)
Zur aktuellen Sicherheitsdebatte erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Wir fordern nach den jüngsten Terroranschlägen ein Sicherheitspaket III für die Terrorismusbekämpfung in Deutschland! Das ist das Gebot der Stunde und übrigens die langjährige Forderung der Union. Alle Maßnahmen, die derzeit gefordert werden, finden sich bereits im Regierungsprogramm von CDU und CSU. Hierzu zählt u.a. der Bundeswehreinsatz im Innern, die Verbesserung der Handlungsfähigkeit des Bundes bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, eine Kronzeugenregelung, verbesserte Regelungen bei der Erhebung und Speicherung von Telekommunikationsdaten, eine Anti-Terror- ebenso wie eine Warndatei. Deshalb ist es nicht nötig, dass sich Bundesinnenminister Schily in der aktuellen Sicherheitsdebatte mit neuen markigen Forderungen überschlägt. Es hätte gereicht, wenn er in der Vergangenheit die Konzepte der Union, die seit langem bekannt sind, einfach umgesetzt hätte.
Die Union setzt seit Jahren auf eine vorausschauende Sicherheitsstrategie aus einem Guss. Die bekannte Schily`sche, rein situative Forderungsorgie nach einem jeden Anschlag unterstreicht die Konzeptlosigkeit der SPD, die sich in ihrem Wahlmanifest offenbart. Schily wird von dem Vorwurf aus Polizeikreisen von der reinen Talkshow-Mentalität voll getroffen. Trotz großer Worte des Innenministers werden Sicherheitslücken nicht beseitigt.
Eine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik ist präventiv und nicht nur rein reaktiv ausgerichtet. Das bedeutet auch, sich bestimmten Problemfeldern nicht von vornherein zu verschließen. So muss nach der jüngsten heimtückischen und menschenverachtende Anschlagsserie dem hierbei wiederum zutage getretenen dschihadistischen Handlungsmuster des unauffälligen und scheinbar im Aufnahmeland voll integrierten Terror-Kämpfers mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Auf dieses Problem hatte die Union bereits in ihrem Antrag Deutschland wirksam vor Terroristen und Extremisten schützen vom 17.12.2002 (BT-Drs. 15/218) hingewiesen. Nach Erkenntnissen einer neuen Studie (FAZ vom 22. Juli 2005, In den Dschihad mit europäischem Pass - eine quantitative Studie zum islamistischen Terror in westlichen Ländern) haben 41 Prozent der von der Studie erfassten Terroristen eine Staatsangehörigkeit Europas oder Nordamerikas. Allein 9 Prozent der Terroristen kamen aus Deutschland. Dass das Radikalisierungspotential in anderen europäischen Ländern noch höher liegt, kann dies nicht relativieren. Das zeigt, mit der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit müssen wir sorgsam umgehen: Kein deutscher Pass für Extremisten und Terroristen! Der Bundesregierung liegen zwei schriftliche Fragen vor, in denen sie aufgefordert wird, über das Potenzial der vom Verfassungsschutz beobachteten Dschihadisten mit deutscher Staatsangehörigkeit unverzüglich Auskunft zu geben.
Die deutsche Staatsangehörigkeit, die eine Vielzahl von Rechten eröffnet, darf nicht zum Hilfsmittel von Terroristen werden. Es ist eine Ergänzung der Gründe, die zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen, für den Fall zu prüfen, dass ein Deutscher, der die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben hat und über eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten verfügt, eine terroristische Vereinigung im In- oder Ausland gründet, dort Mitglied ist, sie unterstützt oder für sie wirbt.
Zudem müssen wir unser Augenmerk stärker als bisher auf die Unterbindung des Terror-Tourismus lenken.
Die Vorab-Übermittlung von Passagierlisten von Fluggesellschaften an die deutschen Sicherheitsbehörden, damit keine Gefährder nach Deutschland kommen und die stärkere Überwachung von Moscheen, wie sie der bayerische Innenminister Beckstein vorgeschlagen hat, sind neben den bereits vorliegenden Vorschlägen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion dringend geboten.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, alle Sicherheitslücken zu schließen. Sie muss die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um Deutschland vor einer von solchen Gefährdern ausgehenden erheblichen Dauergefahr für die Sicherheit unseres Landes zu schützen.
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