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Koschyk: Bundesregierung muss Widersprüche unverzüglich ausräumen!

Berlin (ots)

Zur Beantwortung seiner schriftlichen Frage nach
den Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum
europäischen Haftbefehl erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Damit die Menschen in Deutschland Gewissheit über die Auswirkungen
des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz über den
Europäischen Haftbefehl vom 18. Juli 2005 bekommen, habe ich die
Bundesregierung in einer schriftlichen Frage bereits am 20. Juli
aufgefordert, mitzuteilen, wie viele Personen aufgrund des Urteils
aus der Haft entlassen wurden bzw. noch aus der Haft zu entlassen
sind.
Die Antwort der Bundesregierung schafft nun jedoch keine Klarheit,
sondern zeigt erhebliche Widersprüche zwischen den zuständigen
Bundesministerien auf. So wurden nach Auskunft des parlamentarischen
Staatssekretärs bei der Bundesministerin der Justiz bisher lediglich
acht Personen aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus
der Haft entlassen. Nach Angaben des beim Bundesminister des Innern
ressortierenden Bundeskriminalamtes (vgl.: Frankfurter Rundschau und
Stuttgarter Zeitung vom 22.07.2005) sind jedoch 20 Personen auf
freien Fuß gesetzt worden. Hier passt etwas offensichtlich nicht
zusammen.
Diese Unstimmigkeiten dürfen nicht stehen bleiben. Es entsteht der
Eindruck, innerhalb der Bundesregierung fehle der Überblick bei der
Terrorbekämpfung. Das kann nicht hingenommen werden. Deshalb habe ich
in einer erneuten schriftlichen Frage die Bundesregierung zur
definitiven Klärung der Widersprüche aufgefordert. Die Menschen haben
ein Recht auf Klarheit!
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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