Koschyk: Auch der Bedrohung durch deutsche Dschihadisten Rechnung tragen
Berlin (ots)
Zur Antwort der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen zum Potenzial der vom Verfassungsschutz beobachteten Dschihadisten mit deutscher Staatsangehörigkeit und der aktuellen Debatte um die Schaffung eines Sicherungsgewahrsams erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hartmut Koschyk MdB:
Die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen zum Potenzial der vom Verfassungsschutz beobachteten Dschihadisten mit deutscher Staatsangehörigkeit hat gezeigt, dass sie entweder nicht willens oder nicht in der Lage ist, über das Ausmaß der Bedrohung durch Terror-Kämpfer mit deutscher Staatsangehörigkeit Auskunft zu geben. Dieses Verhalten knüpft nahtlos an die rot-grüne Verweigerung einer sachlichen Debatte über das notwendige Instrument eines Sicherungsgewahrsams für gefährliche Ausländer an. Es ist unzweifelhaft, dass auch der Gruppe fanatisierter Dischihadisten mit deutschem Pass mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Deutschland ist bedroht und wurde von al Sawahiri bereits im Oktober 2002 als potenzielles Anschlagsziel genannt. Wir dürfen nicht warten, bis die Fanatiker ihre Drohungen wahr machen. Verantwortliche Politik muss vorher handeln und allen Gefährdergruppen die notwendige Aufmerksamkeit widmen. Die Union wird das Gesetzgebungsverfahren zur Sicherungsgewahrsam für gefährliche Ausländer mit allem Nachdruck betreiben. Dabei wird auch die Bedrohung durch deutsche Dischihadisten ein Thema sein müssen. Überlegt werden muss, wie auf den Umstand, dass einige der Gefährder zwischenzeitlich die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, reagiert werden kann, denn die deutsche Staatsangehörigkeit darf kein Vorteil für fanatisierte Dischihadisten sein. Ist es rechtspolitisch wünschenswert oder sogar unvermeidlich, Gefährder mit deutscher Staatsangehörigkeit unter engen Voraussetzungen in einen Sicherungsgewahrsam einzubeziehen? Diese Frage, die zu beantworten sein wird, wirft auch eines der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten zum Sicherungsgewahrsam auf. Dieses bezeichnet die Berücksichtigung von Gefährdern, die in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, als rechtspolitisch wünschenswert und unterstreicht, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen dafür geschaffen werden können. Dem Gutachten zufolge ist kein Grund ersichtlich, nicht auch solche Gefährder bei einer von ihnen ausgehenden erheblichen Dauergefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in Sicherungsgewahrsam zu nehmen.
Die Anschläge von London lehren, dass wir es uns nicht leisten können, eine Gefährdergruppe unberücksichtigt zu lassen. Unter dieser Maxime wird auch das Gesetzgebungsverfahren zum Sicherungsgewahrsam stehen. Die deutsche Staatsangehörigkeit, die eine Vielzahl von Rechten eröffnet, darf nicht zum Hilfsmittel von Terroristen werden. Dies wird eine unionsgeführte Bundesregierung sicherstellen.
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