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Lippold/Dött: Trittin beherrscht sein Handwerk nicht - Zuteilungsgesetz 2007 ein weiteres Mal angegriffen

Berlin (ots)

Anlässlich der Verfassungsbeschwerde der
Aluminiumproduzenten gegen das Zuteilungsgesetz 2007 erklären der 
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. 
Klaus W. Lippold MdB, und die Berichterstatterin der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für nationalen und internationalen 
Klimaschutz, Marie-Luise Dött MdB:
Jetzt beschäftigt sich nicht nur das Bundeskartellamt mit den 
hohen Strompreisen sondern auch das Bundesverfassungsgericht. Der 
Grund dafür ist ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz aus dem 
Hause Trittin: Das Zuteilungsgesetz 2007.
Obwohl der Emissionshandel erst vor einigen Monaten begonnen hat 
stehen alle Gesetze, die Herr Trittin hierzu ausgearbeitet hat, unter
ständiger Kritik. Dreh- und Angelpunkt des Emissionshandels ist das 
Zuteilungsgesetz und hier sind dem Umweltminister die gröbsten Fehler
unterlaufen:
-	Er hat die treibende Wirkung des Gesetzes auf die Strompreise 
erkannt und gebilligt;
-	Er hat die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern nicht 
zweifelsfrei geregelt, was zu erheblichen Problemen bei den 
beteiligten Unternehmen geführt hat;
-	Die Deutsche Emissionshandelsstelle war gezwungen entgegen dem 
Wortlaut des Zuteilungsgesetzes zu handeln und den Zweiten 
Erfüllungsfaktor auf die Unternehmen anwenden, die nach der so 
genannten Optionsregel beantragt haben;
-	Schlussendlich hat die europäische Kommission gerügt, dass die 
Zuteilung nicht europarechtskonform ist.
Diese Entwicklung hat sich bereits im Gesetzgebungsprozess 
abgezeichnet und wurde von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mehrmals 
angemahnt. In Nacht und Nebelaktionen wurde das Zuteilungsgesetz 2007
von Rot-Grün kurz vor der Verabschiedung im Bundestag fast 
willkürlich abgeändert. Die rechtsförmliche Prüfung blieb dabei 
offensichtlich auf der Strecke. Das Ergebnis ist ein handwerklich 
schlecht gemachtes Gesetz.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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