Böhmer: Renate Schmidt sagt die Unwahrheit!
Berlin (ots)
Zu den Aussagen von Bundesfamilienministerin Renate Schmidt über den Betreuungsfreibetrag für Alleinerziehende in der heutigen Bundestagsdebatte erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
In der heutigen Bundestagsdebatte hat Familienministerin Renate Schmidt behauptet, der Finanzexperte im Kompetenzteam der Union, Prof. Dr. Paul Kirchhof, habe in seiner Zeit als Bundesverfassungsrichter den Freibetrag für den Betreuungsaufwand für Alleinerziehende für verfassungswidrig erklärt. Das ist falsch!
Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1998 festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von Verheirateten und Alleinerziehenden verfassungswidrig sei und die Bundesregierung zur Beseitigung dieser Schieflage aufgefordert. Das Bundesverfassungsgericht hat des Weiteren verfügt, dass bei ausbleibender Reaktion der Politik Verheiratete ab 1. Januar 2000 jährlich 4.000 DM Betreuungsaufwand für das erste Kind und 2.000 DM Betreuungsaufwand für jedes weitere Kind absetzen dürfen. Das ist das genaue Gegenteil von dem, was Renate Schmidt behauptet.
Die Bundesregierung hat aus dem Urteil dann den völlig falschen Schluss gezogen und den Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende drastisch gekürzt anstatt Eltern und Alleinerziehende gleichzustellen. Deshalb hat das Armutsrisiko für alleinerziehende Frauen unter dieser Bundesregierung drastisch zugenommen und deshalb gelten heute mehr als ein Drittel der Alleinerziehenden als arm. Renate Schmidt sollte also besser vor ihrer eigenen Haustüre kehren!
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