Gehb: Zypries verpasst Chance für notwendige Reform des Unterhaltsrechts
Berlin (ots)
Zum Regierungsentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute vorstellte, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Eine Anpassung des Unterhaltsrechts an die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen ist überfällig. Es war die CDU/CSU-Bundesregierung, die 1998 mit der großen Kindschaftsrechtsreform den ersten Schritt machte, dessen zeitnahe Folge eine Reform des Unterhaltsrechts hätte sein müssen. Rot-Grün hat sich dafür allerdings sehr viel Zeit gelassen. Seit einem Jahr kündigt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in regelmäßigen Abständen eine Reform an, doch erst heute, elf Tage vor der Abwahl der Bundesregierung, präsentiert sie einen Regierungsentwurf. Dies ist erneut ein deutliches Zeichen für die Handlungsunfähigkeit und Handlungsunwilligkeit der rot-grünen Regierung. Beim Thema Unterhaltsrecht ist dies besonders unverständlich, denn die im Gesetzentwurf enthaltenen Ansätze gehen teilweise in die richtige Richtung. Aber offensichtlich ging es der Bundesregierung nicht in erster Linie darum, die notwendige Reform im Interesse der Kinder und deren Betreuung in einem konstruktiven Gesetzgebungsverfahren rasch und gemeinsam mit der Opposition zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen, sondern nur um den öffentlichen Beifall, den sie für ihre vermeintlich kinderfreundliche Politik einstreichen wollte - und das hat sie bereits durch die bloße Ankündigung einer Reform erreicht.
Die Union wird nach der Bundestagswahl ihre bereits vor 1998 begonnene Reformpolitik im Familienrecht wieder aufnehmen. Dazu gehört die Änderung des Unterhaltsrechts, bei dem das Wohl des Kindes und dessen Betreuung im Vordergrund steht. Dies muss in einer Reform auch umgesetzt werden. Der Regierungsentwurf der noch amtierenden Bundesregierung enthält zwar richtige Ansätze, zeigt aber an den entscheidenden Stellen eklatante Schwächen. Um die finanzielle Absicherung der Kinder - nichtehelicher wie ehelicher - zu verbessern, sind klare gesetzliche Vorgaben erforderlich, an denen sich Gerichte bei ihren Entscheidungen über unterhaltsrechtliche Einzelfälle orientieren können. Es reicht nicht aus, lediglich allgemeine Vorstellungen über die Rangfolgen der verschiedenen Unterhaltsberechtigten zu formulieren. Das schafft Rechtsunsicherheit, weil sich erst im Lauf der Jahre eine einheitliche Rechtsprechung entwickeln wird, auf die sich die Unterhaltsberechtigten verlassen können.
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