Koschyk/Göbel: Vertagung des BOS-Gesetzes führt nicht zur Verzögerung des Digitalfunks
Berlin (ots)
Anlässlich der Vertagung des Entwurfes eines Gesetzes zur Errichtung einer Bundesanstalt für Digital im Bundesrat erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und der zuständige Berichterstatter Ralf Göbel MdB:
Die Vertagung der Beratung des Gesetzesentwurfs zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk im Vermittlungsausschuss war notwendig, da der Gesetzentwurf erhebliche Mängel aufweist.
Eine von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgeführte Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 27. Juni 2005 hatte ergeben, dass das Gesetz fehler- und mangelhaft ist. In der Anhörung wurden Verstöße gegen verfassungsrechtliche Grundsätze dargelegt. Für die ordnungsgemäße Beteiligung der Länder sind die Satzung und der Abschluss des Verwaltungsabkommens vor der Verabschiedung des Gesetzes unverzichtbar. Auch seitens des Bundesrechnungshofs wurden gravierende rechtliche und haushaltsrechtliche Mängel vorgetragen.
Die Anhörung hatte verdeutlicht, dass dieser Gesetzentwurf die Einführung des Digitalfunks n i c h t beschleunigen würde. Die Errichtung der Bundesanstalt für Digitalfunk für BOS ist für das Weiterbetreiben des Vergabeverfahrens nicht erforderlich und hat auf die zügige Einführung eines modernen Digitalfunksystems für die Polizei, Feuerwehren und Rettungsdienste keinerlei Auswirkung.
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass kurz vor dem Start des geplanten Vergabeverfahrens für ein flächendeckendes bundeseinheitliches Bos-Digitalfunknetz in Deutschland Bundesinnenminister Otto Schily im Januar 2005 eine völlig neue Position aufgebaut hatte. Bis dahin war vereinbart, dass Bund und Ländern gemeinsam den Aufbau und Betrieb eines bundeseinheitlichen Digitalfunknetzes ausschreiben. Seit der Kehrtwendung von Januar will Schily das Netz alleine betreiben, nur noch die Technik ausschreiben und den Betrieb an die bundeseigene DB-Telemathik vergeben. Dabei stellt der Bund ein Rumpfnetz mit einer Funkversorgung von 50 Prozent der Fläche jedem Bundesland zur Verfügung. Die Länder tragen die Kosten für die länderbedingten Erweiterungen und die dadurch verursachten Betriebskosten.
Von der Innenministerkonferenz ist dies am 18.03.2005 mehrheitlich beschlossen worden. Einige Länder hatten sich allerdings wegen grundsätzlicher kartell-, vergabe- und europarechtlicher Probleme enthalten. Ein entsprechender Rechtsstreit eines Mitbewerbers ist im Übrigen derzeit anhängig.
Das unabgestimmte Taktieren und der bewusste Verzicht auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Ländern durch Bundesinnenminister Schily sind die eigentliche Ursache für die Verzögerungen und die unendliche Geschichte der Einführung des BOS-Digitalfunks in Deutschland.
Die Vertagung des Gesetzesentwurfs zur Errichtung einer Bundesanstalt für Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Vermittlungsausschuss hat damit nichts zu tun. Dadurch werden eher weitere Verzögerungen verhindert, da ungeklärt ist, ob nach Errichtung der Anstalt diese überhaupt wirksam in das Vergabeverfahren eintreten kann.
Angesichts der weitgehenden, auch finanziellen Gefahren aufgrund der mangelhaften Gesetzesvorlage ist ein sorgfältig nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erarbeitetes Gesetz conditio sine qua non. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass ein verfassungskonformes Gesetz unmittelbar nach der Wahl auf den Weg gebracht werden kann.
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