Hüppe: Steuerliche Nachteilsausgleiche für Behinderte bleiben
Berlin (ots)
Anlässlich der Pressemitteilungen der Lebenshilfe "Behinderte Menschen bangen um Nachteilsausgleiche" und des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 9. September erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die CDU/CSU hat in ihrem Regierungsprogramm klare Aussagen zum Steuerkonzept getroffen, die für uns verbindlich sind. Die Pressemitteilung der Lebenshilfe, in der unhaltbare Vorwürfe gegen die Union ausgesprochen werden, löst bei uns völliges Unverständnis aus.
Zur Klarstellung: Gemeinnützige Aktivitäten, die für das Funktionieren unserer Gesellschaft von größter Wichtigkeit sind, werden unter einer CDU/CSU-geführten Regierung auch weiterhin steuerlich unterstützt. Dazu gehört auch die Abzugsfähigkeit von Spenden an gemeinnützige Organisationen. Sowohl bei den Behindertenpauschbeträgen im Einkommensteuergesetz als auch bei der Ermäßigung bzw. dem Erlass der Kraftfahrzeugsteuer handelt es sich um Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen. Diese werden auch weiterhin erhalten bleiben.
Unser Regierungsprogramm sieht vor, dass wir zum 1. Januar 2007 eine Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Kraft setzen. Bei der Lohn- und Einkommensteuer senken wir den Eingangsteuersatz auf 12 % und den Spitzensteuersatz auf 39 %. Das sind die niedrigsten Steuersätze in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Im Gegenzug werden in gleichem Umfang eine Vielzahl von Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbeständen gestrichen oder eingeschränkt. Konkret ist das die Reduzierung der Pendlerpauschale auf eine angemessene Höhe von 25 Cent bis max. 50 Entfernungskilometer und der gleichmäßige Abbau der Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen innerhalb von sechs Jahren. Wir werden einen einheitlichen Grundfreibetrag für jede Person, sei sie Erwachsener oder Kind, von 8.000 Euro einführen. Dies ist eine wesentliche Verbesserung zur derzeit geltenden Rechtslage: Erwachsene haben jetzt einen Freibetrag von 7.664 Euro, Kinder erhalten einen Freibetrag von 5.808 Euro.
Hat die Lebenshilfe mittlerweile vergessen, dass es die rot-grüne Regierung war, die das Zusatztaschengeld für Heimbewohner gestrichen hat? Es war die Union, die sich für den Erhalt des Zusatztaschengelds eingesetzt hat. Wichtigen Verbesserungen für behinderte Menschen haben SPD und Grüne ihre Zustimmung versagt: Wir haben uns beim Sexualstrafrecht dafür eingesetzt, dass die Vergewaltigung von widerstandsunfähigen Menschen als Verbrechen, nicht nur als Vergehen, eingestuft wird. Bei der Überarbeitung des SGB IX wollten wir die Leistungsdauer im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen endlich eindeutig und ohne Ausnahmen festschreiben. Auch das hat Rot-Grün abgelehnt. Die Union bleibt weiterhin verlässlicher Partner der Menschen mit Behinderungen, daran wird sich nichts ändern.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell