Rachel: Aktive Sterbehilfe bleibt abzulehnen.
Berlin (ots)
Zu den Forderungen zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Thomas Rachel MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt eine Zulassung der aktiven Sterbehilfe ab, da die Tötung von Menschen gegen das christliche Menschenbild und die Menschenwürde verstößt. Diese ist auch in der letzten Phase des Lebens zu schützen.
Die Rechtslage und Praxis der Niederlande und Belgiens dürfen für uns kein Vorbild sein. Es hat sich gezeigt, dass die aktive Sterbehilfe ein Türöffner für die Tötung von nicht als lebenswert empfundenem Leben auch ohne ausdrückliches Verlangen ist. Denn in den Niederlanden werden jährlich etwa Tausend Patienten ohne explizites Ersuchen getötet.
Eine Legalisierung ist zudem mit erheblichen Gefahren verbunden: Es wäre zu erwarten, dass auf alte und kranke Menschen erheblicher sozialer Druck ausgeübt wird, und sie in ihrer Entscheidung eben nicht mehr frei sind, weil sie Angst haben, zur Last zu fallen und ungeliebt zu sein.
Deshalb müssen wir uns gegen die Versuche stellen, die die Tötung oder den assistierten Suizid als möglichen Ausweg aus menschlichem Leid etablieren wollen. Uns ist vielmehr aufgegeben, endlich für die notwendige Unterstützung und Begleitung sterbender Menschen und ihrer Angehörigen zu sorgen und palliativmedizinische Versorgung und Hospizdienste entsprechend auszubauen. Hierzu hat die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" in ihrem Bericht Palliativmedizin und Hospizarbeit (BT-Drs 15/5858) Reihe konkreter Vorschläge erarbeitet.
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