Rachel: Forderungen nach aktiver Sterbehilfe sind verfehlt
Berlin (ots)
Zu der Forderung des saarländischen SPD-Chefs Heiko Maas nach einer Zulassung der aktiven Sterbehilfe erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Thomas Rachel MdB:
Heiko Maas hat sich für die Zulassung der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen. Insbesondere bezog er sich auf "todkranke Menschen, die nur noch von Maschinen am Leben gehalten werden könnten". Ihnen solle ein "qualvolles Siechtum" erspart bleiben.
Diese Forderungen verkennen, dass todkranke Menschen bereits heute lebenserhaltende medizinische Maßnahmen jederzeit untersagen können. Dies ist auch vorweg in so genannten Patientenverfügungen für den später eintretenden Fall der Nichteinwilligungsfähigkeit möglich. In diesen Fällen geht es aber nicht um aktive Sterbehilfe, also um aktive Tötung, sondern um den Wusch vieler Patienten, dem Sterbeprozess seinen Lauf zu lassen. Ärzte, Pfleger und Angehörige sind bereits heute dazu verpflichtet, diesen Wunsch zu respektieren. Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" hat in ihrem Bericht zudem gefordert, in diesem Bereich Rechtsklarheit zu schaffen und Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln.
Die aktive Tötung von Menschen ist kein zulässiger Weg, um ein "qualvolles Siechtum" zu vermeiden. Hier werden die Möglichkeiten der Palliativmedizin und der Hospizarbeit ignoriert, durch die Leid und Schmerz gelindert und verhindern werden kann, dass die letzte Lebensphase als Qual empfunden wird. Deshalb hat die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" den Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung und der Hospize gefordert.
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