Hüppe: Koalitionsvertrag berücksichtigt Interessen behinderter Menschen
Berlin (ots)
Anlässlich der Vorstellung des Koalitionsvertrages erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Positiv ist, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen in verschiedenen zentralen Bereichen des Koalitionsvertrages ihren Niederschlag gefunden haben. Die Sozialhilfe wird dauerhaft erhalten bleiben, einschließlich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, der Hilfe zur Pflege und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, damit auch künftig die erforderliche soziale Absicherung gewährleistet ist.
In der Hauptpassage zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wurde vereinbart, dass die Leistungsstrukturen der Eingliederungshilfe gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und den Verbänden behinderter Menschen weiterentwickelt werden sollen, damit auch zukünftig ein effizientes und leistungsfähiges System zur Verfügung steht. Dieses Bekenntnis zur Eingliederungshilfe ist wichtig, nicht zuletzt wegen der zukünftig zu erwartenden steigenden Fallzahlen. Ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Fraktion ist, dass es zu einer effektiveren Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger kommt, damit die Betroffenen nicht von einem zum nächsten Träger geschickt werden. Das kann dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen sich enttäuscht zurückziehen und letztendlich ihre Ansprüche nicht geltend machen, oder dass Leistungen zu spät erbracht werden.
Zentralen Stellenwert bei der Weiterentwicklung sollen der Grundsatz "ambulant vor stationär", die Verzahnung ambulanter und stationärer Dienste, die Leistungserbringung "aus einer Hand" und die Einführung des Persönlichen Budgets haben. Beim Persönlichen Budget handelt es sich um einen monatlich ausgezahlten Geldbetrag, mit dem die Betroffenen sich die benötigten Dienstleistungen selber einkaufen können. Das Persönliche Budget soll dazu beitragen, die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken.
Wichtig ist, dass angesichts der hohen Arbeitslosenzahlen bei schwerbehinderten Menschen die Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt intensiviert wird. Es wird geprüft, wie Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber ausgestaltet werden können, damit eine dauerhafte Integration von behinderten Arbeitnehmern gelingt. Das ist ein wichtiges Signal an Integrationsfirmen und -projekte. Die Initiative "job - Jobs ohne Barrieren" zur Verbesserung der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen wird fortgesetzt. Angesichts der Einsparungen bei der Bundesagentur für Arbeit ist wichtig, dass die Förderung junger Menschen mit Behinderungen beim Einstieg in die Berufsausbildung Erwähnung findet. Diese Förderung bleibt auch zukünftig zentrale Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit.
Im Gesundheitsbereich wird ein neues Präventionsgesetz initiiert. Im Bereich der Pflege ist ein Gesamtkonzept der Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger, behinderter und alter Menschen notwendig. Darin wird der Grundsatz "Prävention und Rehabilitation vor Pflege" gestärkt. Bis zum Sommer 2006 wird ein Gesetz zur Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung der Pflegeversicherung vorgelegt. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der Dynamisierung der Pflegeleistungen, da diese seit ihrer Einführung im Jahr 1995 unverändert geblieben sind, und bei der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste. Die Qualität soll künftig vor allem am Ergebnis gemessen werden, was ebenfalls zum Bürokratieabbau beiträgt. Es ist zu begrüßen, dass diese Forderung von Trägern und Betroffenen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Bedeutend für die Umsetzung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" ist auch, dass alternative Wohn- und Betreuungsangebote sowie niederschwellige Angebote zu fördern sind.
Auch der Behindertensport soll weiter gefördert werden. Der Zivildienst als Ersatz zum Wehrdienst bleibt erhalten, was insbesondere für Träger der Behindertenhilfe von Bedeutung ist.
Im vorliegenden Koalitionsvertrag sind wesentliche Problempunkte aufgegriffen worden, die auch von Organisationen behinderter Menschen und ihrer Angehörigen an die Politik herangetragen wurden. In der kommenden Wahlperiode werden wir dafür sorgen, dass lange überfällige Vorhaben wie die Reform der Pflegeversicherung durchgeführt werden, um die bestehenden sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest zu gestalten.
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