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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Widmann-Mauz: Innovationen fördern - effiziente Arzneimittelversorgung sichern

Berlin (ots)

Anlässlich der Einbringung des Entwurfs eines
Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der 
Arzneimittelversorgung erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetz zur 
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung hat
zwei Zielrichtungen: Einmal zielt das Gesetz darauf, Innovationen und
damit medizinisch-technischen Fortschritt in der 
Arzneimittelversorgung den Patientinnen und Patienten effektiver und 
schneller zugänglich zu machen. Dies ist gleichzeitig ein positives 
Signal an die forschende pharmazeutische Industrie in Deutschland.
Die zweite Zielrichtung des Gesetzentwurfs ist eine Verbesserung 
der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung und damit die 
Förderung eines effizienten Mitteleinsatzes.
Die Maßnahmen dieses Gesetzentwurfs werden verhindern, dass im 
nächsten Jahr die Arzneimittelausgaben wieder steigen und damit die 
Beitragssatzstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung 
gefährden.
Der Pharma- und Innovationsstandort Deutschland wird gestärkt, da 
echte Innovationen mit einem therapeutischen Zusatznutzen aus der 
Festbetragsregelung herausgenommen werden. Dies geschieht unter 
anderem dadurch, dass eine therapeutische Verbesserung auch bei 
solchen Arzneimitteln zu berücksichtigen ist, die eine Modifizierung 
bereits eingeführter, patentfreier Substanzklassen sind.
Darüber hinaus wird eine Arzneimittelinnovation von der 
Festbetragsregelung grundsätzlich ausgenommen, wenn dies für die 
betroffenen Patienten zu einer therapeutisch relevanten Verbesserung 
der Lebensqualität, der Morbidität und der Mortalität führt. Dabei 
sind als therapeutische Verbesserungen auch therapierelevante 
Verringerungen von Nebenwirkungen bezüglich Häufigkeit und 
Schweregrad sowie die Verbesserung der Lebensqualität anzuerkennen.
Bezüglich des Nachweises einer therapeutischen Verbesserung wird 
dafür Sorge getragen, dass hierfür keine unzumutbar hohen 
Anforderungen gestellt werden. Zudem wird die Transparenz der 
Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses - wie von der 
pharmazeutischen Industrie immer wieder gefordert - erhöht und das 
Festbetragsverfahren insgesamt beschleunigt.
Zur Förderung eines wirtschaftlichen und effizienten Einsatzes von
Arzneimitteln sind eine ganze Reihe von Maßnahmen getroffen worden. 
So sind in Zukunft die vor allen Dingen durch Medienberichterstattung
öffentlich gemachten Naturalrabatte an Apotheken verboten. Diese 
Regelung wird ergänzt durch einen Abschlag von 10 vom Hundert des 
Herstellerabgabepreises ohne Mehrwertsteuer für Arzneimittel im 
generikafähigen Markt mit dem Ziel, den Preiswettbewerb zu beleben 
und Spielräume für Kostensenkungen in der gesetzlichen 
Krankenversicherung zu eröffnen. Hersteller, die bereits heute 
preisgünstig anbieten, sollen von dieser Regelung ausgenommen 
bleiben. Ferner wird der einzelne Arzt in die Verantwortung für die 
wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln genommen und die 
Einführung zertifizierter Software in den Arztpraxen zur Pflicht 
gemacht.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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