Widmann-Mauz: Innovationen fördern - effiziente Arzneimittelversorgung sichern
Berlin (ots)
Anlässlich der Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung hat zwei Zielrichtungen: Einmal zielt das Gesetz darauf, Innovationen und damit medizinisch-technischen Fortschritt in der Arzneimittelversorgung den Patientinnen und Patienten effektiver und schneller zugänglich zu machen. Dies ist gleichzeitig ein positives Signal an die forschende pharmazeutische Industrie in Deutschland.
Die zweite Zielrichtung des Gesetzentwurfs ist eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung und damit die Förderung eines effizienten Mitteleinsatzes.
Die Maßnahmen dieses Gesetzentwurfs werden verhindern, dass im nächsten Jahr die Arzneimittelausgaben wieder steigen und damit die Beitragssatzstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung gefährden.
Der Pharma- und Innovationsstandort Deutschland wird gestärkt, da echte Innovationen mit einem therapeutischen Zusatznutzen aus der Festbetragsregelung herausgenommen werden. Dies geschieht unter anderem dadurch, dass eine therapeutische Verbesserung auch bei solchen Arzneimitteln zu berücksichtigen ist, die eine Modifizierung bereits eingeführter, patentfreier Substanzklassen sind.
Darüber hinaus wird eine Arzneimittelinnovation von der Festbetragsregelung grundsätzlich ausgenommen, wenn dies für die betroffenen Patienten zu einer therapeutisch relevanten Verbesserung der Lebensqualität, der Morbidität und der Mortalität führt. Dabei sind als therapeutische Verbesserungen auch therapierelevante Verringerungen von Nebenwirkungen bezüglich Häufigkeit und Schweregrad sowie die Verbesserung der Lebensqualität anzuerkennen. Bezüglich des Nachweises einer therapeutischen Verbesserung wird dafür Sorge getragen, dass hierfür keine unzumutbar hohen Anforderungen gestellt werden. Zudem wird die Transparenz der Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses - wie von der pharmazeutischen Industrie immer wieder gefordert - erhöht und das Festbetragsverfahren insgesamt beschleunigt.
Zur Förderung eines wirtschaftlichen und effizienten Einsatzes von Arzneimitteln sind eine ganze Reihe von Maßnahmen getroffen worden. So sind in Zukunft die vor allen Dingen durch Medienberichterstattung öffentlich gemachten Naturalrabatte an Apotheken verboten. Diese Regelung wird ergänzt durch einen Abschlag von 10 vom Hundert des Herstellerabgabepreises ohne Mehrwertsteuer für Arzneimittel im generikafähigen Markt mit dem Ziel, den Preiswettbewerb zu beleben und Spielräume für Kostensenkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu eröffnen. Hersteller, die bereits heute preisgünstig anbieten, sollen von dieser Regelung ausgenommen bleiben. Ferner wird der einzelne Arzt in die Verantwortung für die wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln genommen und die Einführung zertifizierter Software in den Arztpraxen zur Pflicht gemacht.
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