Heinen: Verbesserte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten beschlossene Sache
Berlin (ots)
Zum Beschluss der Bundesregierung zur Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Es ist ein familienpolitischer Erfolg von Bundesfamilienministerin von der Leyen, dass heute bei der Klausurtagung der Bundesregierung beschlossen wurde, für die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten mehr Geld als bislang von Bundesfinanzminister Steinbrück geplant zur Verfügung zu stellen. Statt der zunächst veranschlagten 410 Millionen Euro werden nun rund 460 Millionen Euro pro Jahr für dieses wichtige Projekt verfügbar sein.
Die nun vorgesehene gestaffelte Lösung, die eine stärkere Förderung der Betreuung kleinerer Kinder bis zum 6. Geburtstag vorsieht, trägt der Lebenswirklichkeit der Familien eher Rechnung. Denn während die vorschulische Betreuung besonders zeit- und damit kostenintensiv ist, werden die Eltern nach Einschulung ihres Kindes spürbar durch die schulische Betreuung entlastet. Im Alter von 0 - 6 Jahren sind nunmehr bereits oberhalb eines Anrechnungsbetrages von 1000 EUR im Jahr steuerliche Entlastungen vorgesehen. Maximal können jährlich bis zu 4000 Euro abgesetzt werden. Bisher konnten die Kinderbetreuungskosten für unter 6-jährige erst ab dem Betrag von 1548 Euro geltend gemacht werden. Bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren sind vom ersten Euro an steuerliche Entlastungen vorgesehen.
Klar muss sein, dass keine Familie mit der Neuregelung schlechter gestellt wird als bislang.
Neben der Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sind der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten wie auch die Einführung des Elterngeldes unsere zentralen Projekte zur nachhaltigen Familienförderung. Unterstützende Dienstleistungen für Familien sind ein elementar wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Balance von Familie und Arbeitswelt. Außerdem wird auf diesem Wege die Entwicklung des Arbeitsmarktsegments "personenbezogene Dienstleistungen" gefördert, was der wirkungsvollen Bekämpfung von Schwarzarbeit dient.
Die Neuregelung wird eine spürbare Entlastung von Familien bewirken.
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