Singhammer: Besserstellung für Familien
Berlin (ots)
Zu den Beschlüssen des Bundeskabinetts zur Entlastung von Familien erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Die geplante Neuregelung zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung von Familien, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ein Erfolg für Familienministerin von der Leyen. Die Einführung eines Zwei-Stufenmodells für die Absetzbarkeit von berufsbedingten Betreuungskosten bringt dem durchschnittlichen Verdiener eine Steuerersparnis um 90 Euro monatlich. Es gilt rückwirkend zum 01. Januar 2006.
Berufstätige können die Betreuungskosten für ihr Kind bis zum Alter von sechs Jahren absetzen, sofern diese 1000 Euro überschreiten. Das entspricht der Lebenswirklichkeit der Familien erheblich mehr, da die vorschulische Betreuung wesentlich kostenintensiver ist.
Da die Eltern durch den kostenfreien Schulbesuch finanziell entlastet werden, können berufstätige Eltern bei Kindern vom 7. bis zum 14. Lebensjahr ihre Betreuungskosten schon vom ersten Euro an bis zu einem Betrag von 4000 Euro im Jahr steuerlich geltend machen.
Der geltende Kinderfreibetrag von 5808 Euro beziehungsweise das Kindergeld von 1848 Euro je Kind sind von den Maßnahmen nicht berührt.
Die beschlossene Entlastung gilt nur für berufstätige Eltern. Um den Grundsatz der Wahlfreiheit unterschiedlicher Lebensentwürfe zu realisieren, bedarf es einer Ergänzung für Eltern, die nicht beide erwerbstätig sind.
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