Reiche: Koalitionsvertrag macht Reststromübertragung bei Kernkraftwerken möglich
Berlin (ots)
Anlässlich der aktuellen Debatte zur Übertragung von Reststrommengen bei Kernkraftwerken erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD macht eine Übertragung der Reststrommengen von jüngeren auf ältere Kernkraftwerke möglich. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass so lange die unterschiedlichen Auffassungen zwischen CDU, CSU und SPD hinsichtlich der Nutzung von Kernenergie zur Stromerzeugung nicht in Einklang gebracht werden können, das derzeitige Atomgesetz gilt. Dieses erlaubt auch eine Übertragung von Reststrommengen von jüngeren auf ältere Kernkraftwerke. CDU, CSU und SPD stimmen im Koalitionsvertrag darin überein, dass der sichere Betrieb von Kernkraftwerken höchste Priorität hat. Wenn also Kernkraftwerke älteren Baujahrs diesem Anspruch genügen, gibt es keinen Grund, warum einer Übertragung der Reststrommenge nicht zugestimmt werden sollte. Im Gegenteil, dies würde dem geltenden Recht und dem Koalitionsvertrag entsprechen.
Auch wenn die Übertragung von Reststrommengen von jüngeren auf ältere Kernkraftwerke möglich ist, bietet dies nur für wenige Jahre Planungssicherheit. Ein langfristig tragfähiges Energiekonzept kann auf dieser Basis jedoch nicht entwickelt werden. Vielmehr muss die Frage der Nutzung der Kernenergie zügig geklärt werden, damit Klarheit über deren langfristige Rolle im Energiemix herrscht und auch in Zukunft wichtige Investitionen in mehr Sicherheit getätigt werden können. Auch die sichere Endlagerung von radioaktiven Abfällen muss in diesem Zusammenhang zügig und ergebnisorientiert angegangen werden.
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