Heinen: Arbeitsplatz Privathaushalt nachhaltig fördern
Berlin (ots)
Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung, der auch Neuregelungen zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten beinhaltet, erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB: Es ist das große Verdienst von Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, dass heute mit dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung eine grundlegend verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt es sehr, dass in diesem Bereich nun 460 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Dies ist familien-, vor allem aber beschäftigungspolitisch ein Erfolg! Nach der Kabinettsvereinbarung sollen Betreuungskosten für Kinder bis sechs Jahren von 1000 bis 5000 Euro absetzbar sein. Für Kinder von sechs bis 14 Jahren sollen die Kosten vom ersten Euro an bis 4000 Euro steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Differenzierung macht durchaus Sinn. Es geht bei diesem Gesetzentwurf nicht darum, Kindergartenbeiträge an erwerbstätige Eltern rückzuerstatten. Dies wäre aus beschäftigungspolitischer Sicht wirkungslos und würde familienpolitisch nicht hinnehmbare Ungleichbehandlungen nach sich ziehen. Erwerbstätige Eltern haben aber in der Regel zusätzliche Ausgaben in der Kinderbetreuung, etwa am Nachmittag. Zudem sind die Kindergartenbeiträge schon heute einkommensabhängig. Und so zahlen Geringverdiener angemessen wenig Beiträge oder überhaupt keine. Genauso sieht es bei der Steuerbelastung aus. Die soziale Gerechtigkeit ist somit bereits gewahrt. Diese Fakten sollten auch im weiteren Verfahren beachtet werden. Wir wollen mit den Neuregelungen bewirken, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einerseits mehr als bislang unterstützt wird, und dass gleichzeitig im Privathaushalt Arbeitsplätze entstehen.
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