Bleser/Heinen: Rückstände bei importierten Lebensmitteln besser kontrollieren
Berlin (ots)
Anlässlich der Veröffentlichungen des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (Vzbv) über Mängel bei importierten Lebensmitteln erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und seine Stellvertreterin und zuständige Berichterstatterin für Lebensmittelsicherheit, Ursula Heinen MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative des Vzbv, im Rahmen der Diskussion um Gammelfleisch und bessere Lebensmittelkontrollen auch Rückstände bei importierten Lebensmittel zu berücksichtigen. Der Vzbv hat damit ein wichtiges Thema aufgegriffen.
Die Koalitionsfraktionen werden beantragen, dieses Thema in der nächsten Ausschusssitzung intensiv zu diskutieren. Antibiotikarückstände in Fleisch und Pestizidbelastungen bei Obst und Gemüse treten leider immer wieder auf. So wurde bei Schwerpunkt-Untersuchungen im Jahr 2004 durch die amtliche Lebensmittelüberwachung festgestellt, dass bei importiertem Obst und Gemüse nahezu 9,5 Prozent der Proben Rückstände über dem gesetzlichen Rückstands-Höchstgehalten vorlagen. Um die Kontrolldichte in Deutschland zu erhöhen, muss daher die staatliche Lebensmittelkontrolle mit privaten Qualitätssicherungssystemen verzahnt werden.
Ingesamt können diese Probleme nur auf EU-Ebene gelöst werden. So brauchen wir einheitliche Kontrollstandards, die einen gleichwertigen Schutz an allen EU-Außengrenzen gewährleisten. Zusätzlich müssen EU-weit klare Rückstandshöchstmengen festgelegt werden. Mit der EU-Verordnung (EG/396/2005) wurde die Basis geschaffen, die Rückstands-Höchstmengen abschließend zu harmonisieren, leider erst frühestens im Jahr 2007. Mit der EU-Verordnung über Zusatzstoffe in der Tierernährung (EG/1831/2005) sind ab dem 1. Januar 2006 das Inverkehrbringen und die Verwendung von antibiotischen Wachstumsförderern verboten.
Zur Verbesserung des Informationsanspruches von Verbrauchern gegenüber den Behörden werden wir in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz baldmöglichst einen Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes vorlegen.
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