Börnsen: EU-weite Nachteile deutscher Künstler beseitigt
Berlin (ots)
Zu dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechts erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB:
Das seit Jahren bestehende Ungleichgewicht zu Lasten deutscher Künstler im europäischen Kunsthandel wird endlich beseitigt. Die vom Europäischen Parlament erlassene Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers eines Original-Kunstwerkes soll in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden.
Das Folgerecht gibt dem bildenden Künstler nun EU-weit den Anspruch, beim Verkauf seiner Werke am Veräußerungserlös beteiligt zu werden. Bisher entstand vor allem deutschen Künstlern in den Ländern ein Nachteil, die kein Folgerecht kannten. Gerade auf bedeutenden Kunstmärkten wie in Großbritannien und Österreich waren bildende Künstler aus Deutschland benachteiligt, da sie auf Grund des fehlenden Folgerechts keine Vergütung erhielten.
Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur 5. Änderung des Urheberrechtsgesetzes - angelehnt an die EU-Richtlinie - sieht einen Vergütungssatz von 4 % ab einem Verkaufswert von 1000 EUR und bis zu einem Veräußerungserlös von 50.000 EUR vor, gegenüber bisher 5 % ab einem Verkaufserlös von 50 EUR. Damit wird nicht nur der Kunsthandel in Deutschland gefördert, sondern auch vor allem junge bildende Künstler erhalten eine bessere Chance, ihre oft anfänglich kostengünstigeren Werke durch den Kunsthändler zu verkaufen.
Mit der Anpassung des Urheberrechtes stärkt die Bundesregierung den Kunsthandelstandort Deutschland, für den künftig vergleichbare Bedingungen gelten werden wie in den anderen Mitgliedsstaaten der EU.
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