Reiche: Emissionshandel für Flugverkehr darf nicht zu Wettbewerbsnachteilen führen
Berlin (ots)
Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Einbeziehung des Flugverkehrs in ein Emissionshandelssystem erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Die Überlegungen der Europäischen Union zur Einführung eines Emissionshandels für den Flugverkehr dürfen deutsche Fluglinien in ihrer Wettbewerbsfähigkeit nicht benachteiligen. Außereuropäische Fluglinien müssen deshalb auch in den Handel einbezogen werden, um so Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Es sollte angestrebt werden, möglichst viele Staaten in das Emissionshandelssystem mit einzubeziehen, damit dieses nicht auf Europa beschränkt bleibt.
Auch der Flugverkehr muss einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Bei der Schaffung eines Emissionshandels für den Flugverkehr darf es jedoch keine Schnellschüsse geben, die die Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen gefährden. Auch darf es nicht dazu kommen, dass Flüge in Staaten verlegt werden, die nicht am Emissionshandel teilnehmen. Dies wäre ökonomisch und ökologisch kontraproduktiv. Vor allem die vielen mittelständischen Fluggesellschaften dürfen durch ein Emissionshandelssystem nicht überlastet werden. Insbesondere müssen zunächst auch alle anderen Potenziale zur Verringerung des Treibhausgasausstoßes genutzt werden, wie eine Verbesserung der Fluginfrastruktur, die Vermeidung von Warteschleifen sowie technische Innovationen.
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